Vorlage

Vernehmlassung 2012/38: Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage

Ziffer Gebühr

11.2 Keine Gebühr wird erhoben für:

11.21 die Annullierung des Abfertigungsterminalbelegs bei der

Einfahrt

11.22 die Gewährung von Ausnahmebewilligungen zur Benutzung

unbesetzter oder teilweise besetzter Zollstellen

11.23 die Bestätigung von Grenzübertritten für Fahrzeuge mit

Fahrtenbuch

11.24 die Bestätigung der Änderung des Gewichtes LSVA in einer

kontrollierten Umgebung

11.25 die erstmalige Abgabe von Chipkarten sowie den Ersatz von

Chipkarten aus systembedingten, von der EZV festgelegten Gründen

11.26 Rückerstattungen für Fahrten im unbegleiteten kombinierten

Verkehr (UKV) bzw. für Rohholztransporte

11.27 Rückerstattungen der PSVA für Auslandfahrten, sowie für

Fahrzeuge, die für die Armee oder den Zivilschutz gemietet werden