Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

Ihre Organisation habe in der Vergangenheit die Suche nach einer Lösung der Entsorgung radioaktiver Abfälle stets in den Kontext der gesamten Kernenergiefrage gestellt habe und sich der Schönfärberei (mit der Absicht einer weiteren Nutzung der Kernenergie in der Schweiz) widersetzt – so Greenpeace. Dabei hätte Greenpeace den Atomausstieg als Voraussetzung für die seriöse Abklärung in der Entsorgungsfrage ins Feld geführt. Heute – mit der Perspektive des Ausstiegs aus der Atomenergie – sei es ein Gebot für die Nagra und die Bundesstellen, den Entsorgungsnachweis nachträglich auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen und die notwendigen Schritte hin zur bestmöglichen Lösung zu machen, losgelöst vom Gedanken, wieder in die Kernenergie einzusteigen, und losgelöst von den Kostenfolgen, welche eine seriöse Planung und Umsetzung nach sich ziehen würde. In diesem Sinn sei Greenpeace bereit, einen aktiven Beitrag zu leisten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entsorgungsprogramms und der Stellungnahmen war die Schweizer Energiepolitik gemäss Greenpeace geprägt vom Festhalten am Energiemix und von der Atomenergie als dessen festen Bestandteil. Inzwischen hätten sich Bundesrat und Parlament – vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Fukushima – auf den Ausstieg geeinigt. Greenpeace glaubt in den vorliegenden Papieren den alten, pronuklearen Ansatz wiederzuerkennen: Die sichere Lagerung der Atomabfälle spiele eine nachgeschaltete, untergeordnete Rolle. Es gehe jedoch um den sicheren Ausstieg und die schadlose Beendigung der «Übung Atomenergie».

Eine Einzelperson findet, eine Lösung müsse in internationaler Zusammenarbeit, inkl. internationalem Atomausstieg, gefunden werden. Die Schweiz dürfe nicht als Beispiel, dass die Lagerung kein Problem sei, zur Entstehung neuer AKW und damit AKW Abfällen, beitragen. Wie könne ein afrikanisches Land mit seinen finanziellen Möglichkeiten und seinem Umgang mit Abfall, hochaktive Abfälle sicher entsorgen? Wir stünden da in der Verantwortung.

Würdigung

Am 21. Februar 2007 beschloss der Bundesrat eine Neuausrichtung in der Energiepolitik. Die Strategie stützte sich auf vier Säulen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke, Energieaussenpolitik. Als Übergangslösung sollten Gaskombikraftwerke gebaut werden, die ihren CO2- Ausstoss vollständig kompensieren müssen. Die bestehenden Kernkraftwerke sollten ersetzt oder durch Neubauten ergänzt werden. Im Einklang mit dieser Energiepolitik reichten die Stromkonzerne Atel, Axpo und BKW im Jahr 2008 drei Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke ein. Das Entsorgungsprogamm wurde ebenfalls zu diesem Zeitpunkt eingereicht.

Vor dem Hintergrund der Nuklearkatastrophe in Fukushima haben Bundesrat und Parlament im Jahr 2011 den Grundsatzentscheid zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefasst. Die bestehenden fünf Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden.

Am 28. September 2012 hat der Bundesrat mit der «Energiestrategie 2050» ein erstes Massnahmenpaket für den schrittweisen Umbau der schweizerischen Energieversorgung in die Vernehmlassung geschickt. Damit will der Bundesrat den Energieverbrauch senken, den Zubau erneuerbarer Energie fördern und gleichzeitig an den bisherigen Zielsetzungen zum CO2-Ausstoss festhalten. Um die Versorgungssicherheit durch den Wegfall der Kernenergie weiterhin zu gewährleisten, setzt der Bundesrat insbesondere auf Energieeffizienzmassnahmen mit einem Schwerpunkt im Gebäudebereich, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie als Übergangslösung soweit nötig auf den Zubau von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen und Gaskombikraftwerken. Für die Zeit nach 2020 strebt der Bundesrat eine weitere Etappe an, in der die Klima- und die Energiepolitik neu ausgerichtet werden. Der Übergang vom bestehenden Förder- hin zu einem Lenkungssystem soll fliessend und innerhalb einer vertretbaren Übergangsfrist stattfinden. Die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket dauerte vom 28. September 2012 bis zum 31. Januar 2013. An der Entsorgung der bis jetzt vorhandenen sowie bis und mit der Stilllegung der Kernanlagen noch anfallenden radioaktiven Abfälle wird die Neuausrichtung der Energiepolitik nichts ändern. Die radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung sowie aus den fünf bestehenden Kernkraftwerken müssen unabhängig von der zukünftigen Energiepolitik sicher entsorgt werden.