Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm

Entscheide genügender Kenntnistand vorhanden sein. «Vergleichbarkeit» bezieht sich daher immer auf die in einer Etappe anstehenden Entscheide, für die ein genügender Kenntnisstand vorhanden sein muss. Der für Etappe 2 erforderliche Kenntnisstand und die Anforderungen an die provisorische Sicherheitsanalyse und den sicherheitstechnischen Vergleich sind im Anhang III des Konzeptteils des Sachplans festgehalten und im Dokument ENSI 33/075 weiter präzisiert. Standortgebiete dürfen gemäss diesen Anforderungen in Etappe 2 nicht aufgrund ungenügender geologischer Kenntnisse, sondern einzig anhand des festgelegten sicherheitstechnischen Vergleichs und der vorgelegten Fakten ausgeschieden werden.

Für die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich in Etappe 2 müssen die Entsorgungspflichtigen gemäss Sachplan die Notwendigkeit ergänzender Untersuchungen frühzeitig mit dem ENSI abklären. Die Nagra hat deshalb im technischen Bericht NTB 10-01 dargelegt, welche zusätzlichen Untersuchungen sie zur Erreichung des für Etappe 2 geforderten Kenntnisstandes vorsieht. Nach Prüfung der zugrunde liegenden Modellkonzepte, des Prozessverständnisses und des Kenntnisstands der in die Sicherheitsanalysen eingehenden Parameter kommt das ENSI in seiner Stellungnahme zu NTB 10-01 (ENSI 33/115) zum Schluss, dass zusammen mit den von der Nagra vorgeschlagenen ergänzenden Untersuchungen und den vom ENSI geforderten zusätzlichen Ergänzungen der notwendige Kenntnisstand erreicht werden kann, um in Etappe 2 belastbare Aussagen zur sicherheitstechnischen Einstufung und zur bautechnischen Machbarkeit machen zu können. Die vom ENSI geforderten 41 Ergänzungen betreffen insbesondere den Kenntnisstand der Wirtgesteine «Brauner Dogger», Effinger Schichten und Mergelformationen des Helvetikums, die geologisch-tektonischen Verhältnisse in den Standortgebieten, die Langzeitentwicklung, die hydrogeologischen Verhältnisse sowie die bautechnische Machbarkeit. In ihren Beurteilungen zur Notwendigkeit ergänzender geologischer Untersuchungen in Etappe 2 haben die KNS und die AG SiKa/KES ausserdem empfohlen, dass das 2D-Seismikmessnetz auch in den Regionen der Standortgebiete Jura-Südfuss und Südranden verdichtet werden soll. Diese Empfehlung wurde von der Nagra bereits umgesetzt.

Vor dem Einreichen der Unterlagen für Etappe 2 SGT durch die Nagra prüft das ENSI im Rahmen von Zwischenhalt-Fachsitzungen mit der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung (EGT), mit der KNS und der AG SiKa/KES, ob die zusätzlichen Arbeiten der Nagra geeignet sind, um die vom ENSI gestellten Forderungen zu erfüllen. Falls nicht, würde das ENSI von der Nagra zusätzliche stufengerechte Abklärungen zur Schliessung der Kenntnislücken fordern.

Auch in Etappe 3 und den anschliessenden Bewilligungen nach KEG wird jeweils durch das ENSI festgestellt, ob die bestehenden Kenntnisse gemäss den gesetzlichen Anforderungen ausreichen. In jedem Schritt findet eine sicherheitstechnische Begutachtung durch die Behörden statt. Das schrittweise Vorgehen erlaubt, offene Fragen zeit- und stufengerecht zu beantworten und neue Erkenntnisse einfliessen zu lassen.

Bezüglich der erforderlichen Mächtigkeit des Opalinustons haben Berechnungen des ENSI bei der Beurteilung des Entsorgungsnachweises (HSK 35/99) gezeigt, dass eine 100 m dicke Schicht des Opalinustons die radioaktiven Stoffe langfristig zurückhält und dass dabei die in der Richtlinie ENSI-G03 festgelegten Kriterium zum Schutz von Mensch und Umwelt eingehalten werden kann. Die Gründe dafür liegen in der sehr geringen hydraulischen Durchlässigkeit, dem hohen Selbstabdichtungsvermögen und den sehr guten Sorptionseigenschaften des Opalinustons. Zu gleichen Schlussfolgerungen kamen neben dem ENSI auch die KNS und das internationale Expertengremium der OECD/NEA bei ihrer Überprüfung des Entsorgungsnachweises 2002 für HAA.

Der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd), eine weitere Expertengruppe in Deutschland, kommt in seiner Studie (AkEnd 2002) zum Schluss, dass für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich eine Mindestmächtigkeit von 100 m bei einer hydraulischen Durchlässigkeit von unter 10-10 m/s erforderlich ist. Der Opalinuston weist mit Werten von 10-12 bis 10-13 m/s eine hundert bis tausendfach geringere Gesteinsdurchlässigkeit auf.

Das Vorgehen der Nagra bei der Festlegung der Diffusionskoeffizienten im Opalinuston wurde vom ENSI bereits im Rahmen des Entsorgungsnachweises Projekt Opalinuston geprüft. Das ENSI beur-