Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

teilte die Referenz- und oberen Eckwerte der Diffusionskoeffizienten im Opalinuston als nachvollziehbar und plausibel, verlangt aber von der Nagra, dass diese die wirtgesteinsspezifischen Annahmen bezüglich effektiver Diffusionskoeffizienten mit weiteren experimentellen Daten abstützt und den Kenntnisstand bezüglich der Transportprozesse bei jeder Aktualisierung der Sicherheitsanalysen im Rahmen der weiteren Realisierungsschritte überprüft.

Geologische Tiefenlager sind nach schweizerischer Kernenergiegesetzgebung so auszulegen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt dauernd gewährleistet ist. Für die über einem Tiefenlager oder in dessen Umgebung lebende Bevölkerung dürfen keine radiologischen Konsequenzen entstehen, die mehr als einem kleinen Bruchteil der natürlich vorhandenen radiologischen Belastung entsprechen (Schutzkriterium 0.1 mSv/Jahr gemäss ENSI-G03). Diese Anforderungen gelten auch für mögliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten, d. h. der Schutz von Mensch und Umwelt muss grenzüberschreitend gewährleistet sein.

4.5.2.3 Auswahl von mindestens zwei Standorten je für HAA und SMA in Etappe 2

Die AG SiKa/KES hält fest, dass die Einengung der Standorte in Etappe 2 technisch anspruchsvoll und politisch heikel ist. Transparenz und Nachvollziehbarkeit seien dabei nicht einfach zu gewährleisten. Gerade deshalb sei dieses Prozedere sorgfältig zu planen und umzusetzen. Da für die Lagerperimeter und deren Erschliessung die höchsten Anforderungen betreffend der nuklearen Sicherheit bestehen, verlangt die AG SiKa/KES, dass diese [untertägigen] Anlagen bei der Evaluation prioritär zu behandeln sind und keinen planerischen Zwängen von Seiten der Standortareale für die Oberflächenanlagen ausgesetzt werden dürfen.

Der Kanton AG hält fest, dass sekundäre Aspekte wie zum Beispiel günstige Verkehrsanbindung oder verfügbare Industriezonen bei einem Lagerstandort für den sicherheitsgerichteten Standortentscheid nicht relevant seien. Auch dürften sozioökonomische Kriterien nicht ausschlaggeben sein für die Wahl der Lagerstandorte. Der Kanton BS findet, dass die notwendigen Untersuchungen, um die bestehenden Wissenslücken zu beheben, vor einer Auswahl von mindestens zwei Standortgebieten in Etappe 2 durchgeführt werden müssen, selbst wenn dadurch der vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden könne. Der Kanton SO hält fest, dass die Nutzung von radioaktiven Stoffen und ihre Entsorgung schon immer zu Widerständen in der breiten Bevölkerung führten. Um solchen Widerständen zu begegnen, müsse das Verfahren klar, fair und transparent sein. Aus der Sicht des Kantons SO sei die Vermischung von quantitativen Analysen mit qualitativen Bewertungen besonders heikel. Diese Vermischung sei nicht immer zu umgehen. Sie müsse jedoch gegenüber der Bevölkerung klar kommuniziert werden. Die Diskussion zur Einengung der geologischen Standortgebiete in Etappe 2, insbesondere zu den Bewertungskriterien und der Methodik, werde zwischen der AG SiKa/KES, der Nagra und dem ENSI bereits geführt. Für den Kanton SO sei ein nachvollziehbares Vorgehen in diesem Punkt äussert wichtig, um aufkommenden Ängsten und Befürchtungen in der Bevölkerung begegnen zu können. Der Kanton TG weist darauf hin, dass die Suche nach einem geologischen Tiefenlager in der Bevölkerung Ängste und Bedenken weckt. Dies sei besonders in Etappe 2 zu spüren, in der es unter anderem um die Erarbeitung von Vorschlägen für potentielle Standorte von Oberflächenanlagen geht. Der Kanton TG stellt mir grosser Besorgnis fest, dass die Politik vermehrt solchen Stimmungen Rechnung trägt und sich inhaltliche Aussagen nicht ausschliesslich auf fachliche Kriterien abstützen. Dies berge die Gefahr, dass emotionale Argumente der Kantone gegeneinander ausgespielt werden. Dieser Gefahr müsse vehement entgegengewirkt werden. Da die Evaluation von Standorten für Oberflächenanlagen aus Sicht der betroffenen Bevölkerung besonders brisant sei, stellt der Kanton TG die grundsätzliche Frage, ob die Potenzialräume resp. die möglichen Standorte von OFA nicht zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert werden sollten. Es spreche jedoch nichts dagegen, bereits zum heutigen Zeitpunkt Kriterien für Oberflächenstandorte zu evaluieren und diese zu priorisieren.

Für die Gemeinden Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch und Oberhallau ist die Koordination der fachlichen Arbeiten am Lagerkonzept, der Erarbeitung geologischer Grundlagen (Stichwort «Gebirgsmodelle») sowie der Bewertung und Einengung in Etappe 2 mit den raumplanerischen und den politischen Entscheidungsprozessen ein zentrales Anliegen. Diese Koordination sei wichtig, damit