Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

Die Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung ist – auch aus Gründen der langfristigen Sicherheit – von grösster Wichtigkeit. Der Bundesrat hat sich deshalb aufgrund der aktuellen energiepolitischen sowie wirtschaftspolitischen Entwicklungen im In- und Ausland bereit erklärt, eine Revision der SEFV zu prüfen. Insbesondere folgende Punkte sind Gegenstand der Prüfung: Dauer der zu finanzierenden Beobachtungsphase von geologischen Tiefenlagern, Anlagerendite von 5 %, Kostenteuerung von 3 % und die daraus resultierende Nettorendite von 2 %, die Bandbreiten der Fondsbestände und die Ausgleichsmechanismen bei Unter- bzw. Überschreitung der Bandbreite sowie die Form der Beiträge in die Fonds inkl. Währungsmix.

4.7.2 Kostenberechnung

4.7.2.1 Unsicherheiten bei den Kostenschätzungen

Die Kantone BS, SH und ZH, die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Oberhallau, Rüdlingen, Stetten und Wilchingen sowie die Stadt Schaffhausen schliessen sich der Stellungnahme der KNS an, wonach das Entsorgungsprogramm der Nagra keine Angaben zu Unsicherheiten bei den Kostenschätzungen und zu den Risiken bei der Entwicklung der Fondsvermögen enthalte. Zudem wird gefordert, dass angesichts der Unsicherheiten bei der Schätzung des effektiven Zeitbedarfs zur Umsetzung des Entsorgungsprogramms die Entsorgungskosten aufgrund realistischer Vorgaben neu zu erheben seien. Es sei für die öffentliche Hand mit ihren signifikanten finanziellen Beteiligungen an Kernkraftwerken von allergrösster Bedeutung, korrekte und realistische Rahmen- und Kostenprognosen für das Ende des Nuklearzyklus in der Schweiz zu erhalten. Weil die Restlaufzeit der Kernkraftwerke beschränkt sei, seien Massnahmen, welche sicherstellen, dass das Verursacherprinzip und die Kostenwahrheit in der Entsorgungsfinanzierung umgesetzt würden, dringend (finden die Stellungnehmenden ausser der Gemeinde Neunkirch und Rüdlingen).

AVES AG hält fest, dass zu den Kosten bereits heute eine Berichterstattung stattfindet. Die im Grunde gleiche Berichterstattung auch in den Entsorgungsplan aufzunehmen sei ihres Erachtens nicht zielführend und könnte sogar zu Widerspruch oder Verwirrung führen. Die Arbeitsgruppe Christen + Energie, AVES BE, AVES Pfannenstil, AVES TG, AVES ZG, economiesuisse, das EFNWCH die FFE, das FME, SGV sowie swissnuclear halten fest, dass dem Bundesrat durch die Kommission der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Bericht über die Unsicherheiten der Kostenschätzungen und die Risiken bei der Entwicklung der Fondsvermögen erstattet wird. Zusätzlich werden die Quartals- und Jahresberichte der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds im Internet publiziert. Eine zusätzliche Berichterstattung im Entsorgungsprogramm sei somit nicht erforderlich und erzeuge Doppelspurigkeiten. Das EFNWCH bezeichnet eine zusätzliche Berichterstattung als unnötig. Die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz bemängeln dass in der Kostenberechnung keine Reserven einberechnet werden. Das Projekt der Langzeitlagerung des Atommülls sei nicht nur komplex, sondern auch einzigartig. Dazu komme, dass viele Posten heute noch unklar und die einzelnen Arbeitsschritte noch nie durchgeführt worden seien (zum Beispiel die Einlagerung der Abfälle, der Bau von Stollen, die das Gestein möglichst wenig verletzen, die Entwicklung von Techniken für Einlagerung und Rückholbarkeit). Die Erfahrung zeige zudem: Je konkreter die Planung sei, desto eher stiegen die veranschlagten Kosten. Es sei deshalb unverständlich, weshalb die Kostenberechnungen keine Reserven vorsehen würden.

Würdigung

Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre gestützt auf die Angaben der Eigentümerschaft für jede Kernanlage berechnet, erstmals bei der Inbetriebnahme. Sie werden zudem neu berechnet, wenn eine Kernanlage endgültig ausser Betrieb genommen wird oder infolge unvorhergesehener Umstände eine wesentliche Änderung der Kosten zu erwarten ist. Die Kosten werden gestützt auf das Entsorgungsprogramm und die aktuellen technischwissenschaftlichen Erkenntnisse sowie auf die im Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise ermittelt. Für die Kostenberechnung werden so genannte «best-estimates» Kosten herangezogen. «Bestestimates» Kosten sind Aufwendungen, die auf einem detaillierten, zeitlich definierten und technisch-