Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm
wissenschaftlichen Konzept nach neustem Stand der Dinge basieren. Sie werden vorsichtig und ohne zusätzliche Sicherheitszuschläge von Expertinnen und Experten nach heutigen Marktpreisen geschätzt. Mit der periodischen Überprüfung und Aktualisierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten nach Marktpreisen können die stetig zunehmenden Erfahrungen aus Stilllegungsprojekten im Ausland sowie aus dem Berg- und Tunnelbau für den Bau der geologischen Tiefenlager mit einbezogen werden. Mit der technischen Überprüfung der Kostenstudie 2011 wurde durch das ENSI unter Beizug externer Expertinnen und Experten erstmals die Kostengenauigkeit bewertet. Das ENSI weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass zu erwarten ist, dass die tatsächlichen Kosten für die Stilllegung im Kostenrahmen von –15 bis +30 Prozent gegenüber den Kostenstudien liegen werden und diejenigen für den Bau eines Tiefenlagers eine Genauigkeit von ± 25 bis 30 % aufweisen. Diese Genauigkeiten entsprechen dem derzeitigen Planungsstand der zugehörigen Projekte. Die Frage, wie mit den entsprechenden Unsicherheiten bzw. Reserven in der Kostenberechnung und der daraus resultierenden Fondsbeträge umgegangen werden soll, ist Gegenstand der laufenden Revision der SEFV.
Die Vermögensentwicklungen von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds werden quartalsweise zusammengestellt und veröffentlicht. Die Jahresrechnungen der beiden Fonds werden vom Bundesrat genehmigt und ebenfalls publiziert. Eine Aufnahme der Fondsentwicklung in das Entsorgungsprogramm bringt im Vergleich zur heutigen Praxis hinsichtlich Sicherheit der Finanzierung keinen Mehrwert.
4.7.2.2 Finanzierung der Beobachtungsphase
Die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, die IGLK, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, die SES und der WWF Schweiz halten fest, dass der Zeithorizont, der für die Finanzierung der Überwachung vorgesehen ist, deutlich zeige, dass ein möglichst rascher Verschluss angestrebt wird. Dies obschon die Expertengruppe «Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA)» in ihrem ursprünglichen Konzept vorgeschlagen hat, das Lager auf unbestimmte Zeit offen zu halten.
Würdigung
Die Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) kam in ihrem Bericht vom Januar 2000 zum Schluss, dass die geologische Endlagerung die einzige Methode zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist, welche den Anforderungen an die Langzeitsicherheit (bis zu mehr als 100 000 Jahren) entspricht. Da sich die gesellschaftlichen Forderungen an die Abfalllagerung am Prinzip der Reversibilität orientieren, hat die EKRA das Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung entwickelt, das Endlagerung und Reversibilität verbindet. Die EKRA benannte verschiedene Sicherheitsnachteile während der Beobachtungsphase: länger dauernde Exposition, vor allem des Betriebspersonals, erhöhte Gefährdung durch unerwünschte Einwirkung Dritter, schwer prognostizierbare negative Konsequenzen aus unvorhergesehenen gesellschaftlichen Entwicklungen (Krieg, Systemwechsel, wirtschaftliche und technologischer Einbruch, Epidemien). Dem gegenübergestellt wurden folgende Sicherheitsvorteile während der Beobachtungsphase: Möglicher Sicherheitszuwachs durch Erkenntnisgewinn und technischen Fortschritt, Früherkennung unerwarteter und unerwünschter Entwicklungen, erleichterte Rückholung der Abfälle oder gegebenenfalls Reparatur des Lagers.
Das EKRA-Konzept wurde unter dem Begriff «geologisches Tiefenlager» in das KEG aufgenommen. Das KEG legt die Dauer der Beobachtungsphase nicht fest. Als Basis für die Kostenberechnung wird für die Beobachtungsphase in der SEFV jedoch eine Dauer von 50 Jahren angenommen. Zudem ist gemäss Kostenstudie KS11 (Schätzung der Entsorgungskosten der Schweizer Kernkraftwerke) die Errichtung eines Fonds für die «Langzeitüberwachung» nach dem Verschluss vorgesehen. Damit kann nach Abschluss der Beobachtungsphase eine Langzeitüberwachung finanziell sichergestellt werden.