Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden.

Der Bundesrat geht dabei von einer sicherheitstechnischen Laufzeit – die alleine von den Sicherheitsprüfungen des Eidgenössischen Nuklearinspektorats ENSI und nicht von der Politik abhängig ist – von voraussichtlich 50 Jahren aus. Damit müssten das Kernkraftwerk Beznau I im Jahr 2019, Beznau II und Mühleberg 2022, Gösgen 2029 und Leibstadt 2034 vom Netz genommen werden. Für eine vorzeitige Stilllegung sieht der Bundesrat keinen Anlass. Die Überprüfungen des ENSI haben ergeben, dass der sichere Betrieb der fünf Kernkraftwerke gewährleistet ist.

Mit der Annahme der Motion 11.3436 „Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie“ von Nationalrat Roberto Schmidt49 ist sowohl der Nationalrat (mit Stimmverhältnis 101:54 am 8.6.2011 bzw. mit Stimmverhältnis 125:58 am 6.12.2011) wie auch der Ständerat (mit Stimmverhältnis 33:8 am 28.9.2011) dem Ausstiegsentscheid des Bundesrats gefolgt. Das Parlament hat zudem beschlossen, dass keine Rahmenbewilligungen für den Bau neuer Kernkraftwerke mehr erteilt werden dürfen und das Kernenergiegesetz50 entsprechend zu ändern ist. Ferner hat das Parlament ausdrücklich kein Technologieverbot erlassen. Als Konsequenz aus diesem Richtungsentscheid muss das Schweizer Energiesystem bis 2050 etappenweise umgebaut werden.

Die Energieperspektiven des Bundesamts für Energie (BFE) arbeiten mit Szenarien und quantitativen Modellen, welche die verschiedenen Elemente des Energiesystems sowie ihre gegenseitige Beeinflussung berücksichtigen. Dabei wird der gesamte Energiebereich – und nicht nur der Elektrizitätsbereich – analysiert. Beispielsweise werden Energieangebot und Energienachfrage durch die Energiepreise beeinflusst. Energieperspektiven sind keine Prognosen, sondern wenn-dann-Analysen. Sie bilden eine mögliche Wirklichkeit ab und zeigen, wie sich Energiepreise, Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum (Rahmenentwicklungen) sowie Vorschriften, preisliche Instrumente und Förderinstrumente (Politikinstrumente) auf das Energiesystem auswirken.

1.2.3 Die Energiestrategie 2050 des Bundes

Der vom Bundesrat beschlossene und vom Parlament bestätigte etappenweise Ausstieg aus der Kernenergie bedingt eine neue Energiepolitik. Diese orientiert sich am Zielszenario Neue Energiepolitik, auf deren Basis die Entwicklung der Endenergienachfrage bis im Jahr 2050 – dies im Vergleich zur Fortführung der bestehenden Energiepolitik (Szenario Weiter wie bisher) – erheblich reduziert wird. Dies ermöglicht es, die CO2-Emissionen bis im Jahr 2050 auf 1 bis 1,5 Tonnen pro Kopf zu senken. Die Erreichung dieses langfristigen Ziels bedingt eine international abgestimmte CO2-Reduktions- und Energieeffizienzpolitik. Mit dem vorliegenden ersten Massnahmenpaket können diese Ziele nur teilweise erreicht werden (vgl. Ziffer 1.6).

Mit der Energiestrategie 2050 (Szenario Neue Energiepolitik) strebt der Bundesrat langfristig folgende Ziele an:

49 Motion 11.3436 Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie vom 14.04.2011; Schmidt Roberto.

50 Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG); SR 732.1.