Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

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den Fahrzeugen sind auch durch Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz zu erwarten.

Energieeffizienz Schienenverkehr:

− Im öffentlichen Verkehr sollen die Energiekosten verstärkt berücksichtigt werden.

Beispielsweise könnten die effektiven Energiekosten in das Trassenpreissystem einbezogen oder andere Anreizmechanismen geschaffen werden. Damit erhalten die Transportunternehmen einen direkten finanziellen Anreiz, energieeffiziente Fahrzeuge einzusetzen und möglichst energieeffizient zu fahren.

− Bei der Beschaffung von neuen Fahrzeugen im Schienenverkehr sollen energiespe-

zifische Kriterien stärker berücksichtigt werden. Damit soll zur Steigerung der Energieeffizienz des öffentlichen Schienen- und Strassenverkehrs beigetragen werden.

− Zusätzlich sollen Chauffeure im öffentlichen Verkehr bezüglich Fahrweise (Eco-

Drive) vermehrt geschult werden. Auch weitere Sensibilisierungsmassnahmen sollen umgesetzt werden.

Effizienter Einsatz der Transportmittel:

− Verkehrsträger sollen intensiver ihren Stärken entsprechend und vernetzt eingesetzt

werden. Wege zu einer verkehrsträgerübergreifenden, funktionierenden und vernetzten Mobilität sind aufzuzeigen. Dazu wird einerseits die bestehende Forschung innerhalb der Verkehrsträger weitergeführt. Andererseits gilt es, eine verkehrsträgervernetzende Forschung aufzubauen.

− Zur Eruierung von Energiesparpotenzialen und/oder zur Reduktion des Energiebe-

darfs (energetische Optimierung) im Schienengüterverkehr (aber auch verkehrsträgerübergreifend) sollen Forschungsaufträge ausgelöst werden.

− Zusätzlich sollen Mobilitätsmanagementaktivitäten im Rahmen von Ener-

gieSchweiz ausgebaut werden.

Energieeffizienz der Verkehrsinfrastruktur:

− Der Energieverbrauch auf Baustellen der Nationalstrassen soll durch technische

und organisatorische Vorgaben reduziert werden. Dazu setzen die mit dem Bau, Unterhalt und Betrieb von Verkehrsinfrastrukturen betrauten Ämter unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit über die Lebensdauer die jeweils effizientesten Technologien und Erkenntnisse ein.

− Die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs soll möglichst effizient betrieben wer-

den. Dazu werden verschiedene Massnahmen geprüft, wie z.B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Eisenbahnnetz und Zielvereinbarungen mit Transportunternehmen.

− Der Energieverbrauch für den Betrieb der Verkehrsinfrastruktur soll möglichst effi-

zient erfolgen. Der Verbrauch für den Betrieb der Nationalstrassen soll hauptsächlich durch die Einführung von LED-Leuchten und hellen Tunneloberflächen reduziert werden.

Nutzung der Verkehrsinfrastruktur zur Energieerzeugung:

− Die Verkehrsinfrastruktur soll – wo sinnvoll – zur Energieerzeugung eingesetzt

werden. Der Bund tritt dabei nicht selbst als Energieproduzent auf. Er weist geeignete Infrastrukturen aus und stellt diese Dritten zu passenden Konditionen zur Ver-