Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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Im Rahmen der seit 2010 durchgeführten Wettbewerblichen Ausschreibungen werden auf Bundesebene Programme und Projekte unterstützt, welche auf die Verbreitung effizienter Elektrogeräte abzielen (u.a. Bestgeräte-Programme). Zudem führen verschiedene weitere Akteure (v.a. Elektrizitätsversorgungsunternehmen) regelmässig befristete Aktionen zur Förderung effizienter Elektrogeräte durch.
Zielsetzung
Im Bereich Elektrogeräte stehen folgende Ziele im Vordergrund (Szenario Neue Energiepolitik): Erstens soll die Energieeffizienz der abgesetzten Elektrogeräte entsprechend dem Stand der Technik kontinuierlich verbessert werden. Längerfristige Effizienzziele bezüglich Gerätekategorien und technischen Anforderungen sind aufgrund des technologischen Fortschritts und der Lancierung neuer Geräte jedoch sehr schwierig zu definieren. Zweitens soll die Verbreitung von sogenannten „Bestgeräten“ unterstützt werden. Diese Ziele sollen mit einer Kombination von der Weiterentwicklung der Vorschriften, der Verstärkung finanzieller Anreize für Bestgeräte und ergänzenden indirekten Massnahmen erreicht werden.
Massnahmen
Der Bundesrat hat mittlerweile für dreizehn Gerätekategorien Effizienzvorschriften bzw. energetische Mindestanforderungen beschlossen. Darauf aufbauend sind folgende Massnahmen geplant:
Effizienzvorschriften: Die Effizienzanforderungen sollen auf weitere Gerätekategorien ausgeweitet und periodisch dem technischen Fortschritt angepasst werden. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz der abgesetzten Geräte. Mindestanforderungen werden dann erlassen bzw. verschärft, wenn die weitere Differenzierung aufgrund der technologischen Entwicklung sinnvoll ist (Erreichbarkeit eines entsprechenden Angebots). In begründeten Fällen sollen Anforderungen erlassen werden, die über die Vorgaben innerhalb der EU hinausgehen. Dabei sind die Grundsätze des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) zu berücksichtigen. Bereits heute bestehen Abweichungen bei Kühl- und Gefriergeräten, Wäschetrocknern, Set-Top-Boxen und Backöfen. Vorgesehen ist der Erlass von strengeren Vorschriften für Elektromotoren.
Gebrauchsvorschriften: Elektrogeräte werden aus energetischer Sicht oft nicht angemessen eingesetzt (z.B. Betrieb ohne Nutzen, Überdimensionierung). Mittels Gebrauchsvorschriften, wie Leistungsgrenzen oder zeitliche Limiten, kann ein Teil des Sparpotenzials der Geräte abgeschöpft werden. Sie sollen durch die zuständigen kantonalen und/oder kommunalen Behörden umgesetzt werden. Die Einführung und die Umsetzung der Vorschriften werden durch Informations- und Beratungsaktivitäten im Rahmen von EnergieSchweiz begleitend unterstützt. Anwendungsbereiche sind beispielsweise Strassenbeleuchtungen, Beleuchtung von Schaufenstern, Fassaden, Gebäuden, die elektrische Beheizung von Aussenräumen oder der präsenzabhängige Betrieb von technischen Anlagen.
Verstärkung der freiwilligen Massnahmen: Durch eine Ausweitung der indirekten Massnahmen soll ein verstärkter Beitrag zum Abbau der bestehenden Informationsdefizite der Anwender geleistet werden. Einerseits sollen die Kommunikations- und Beratungsaktivitäten intensiviert, andererseits sollen Gerätesegmente bearbeitet werden, die bisher nicht oder kaum berücksichtigt worden sind (Haustechnik-Komponenten, Rechenzentren, Systemansatz verfolgen, v.a. in der Industrie). Ergänzend soll die Verbreitung neuer Technologien gezielt unterstützt (z.B. „Smart Technologies“) und die Zusammenarbeit mit dem Ausland intensiviert werden. Die Umsetzung der Kommunikations- und Beratungsmassnahmen erfolgt im Rahmen von EnergieSchweiz in Zusammenarbeit mit Marktpartnern.
Kosten und Finanzierung