Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 42Fedlex · Erläuternder Bericht

fügung. Zur Abschätzung von Potenzialen sollen – wo dies noch nicht bekannt ist – Pilotprojekte lanciert werden.

− Im Bereich Strassenverkehr kann bei Tunneln durch Wärmesonden geothermische Energie gewonnen werden. Lärmschutzwände sowie Dächer von Werkhöfen, Filialen etc. können zur Stromproduktion mittels Photovoltaikanlagen genutzt werden. Eine erste Pilotanlage ist bereits auf einer Lärmschutzwand installiert. Ein Pilotprojekt soll zusätzlich abklären, ob sich neue Überdachungen von Nationalstrassenabschnitten zur Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen nutzen lassen.

− Aus Anlagen der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs kann die bestehende Infrastruktur für Photovoltaikanlagen genutzt werden.

Bei der Umsetzung sämtlicher Massnahmen geniesst die Verkehrssicherheit höchste Priorität. Innerhalb von EnergieSchweiz werden zudem freiwillige Projekte im Bereich des Mobilitätsverhaltens sowie bei der Identifikation und beim Abbau von Fehlanreizen durchgeführt.

Kosten und Finanzierung

Da der Vollzug der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen bereits ab 2012 aufgebaut wird, entstehen durch die Verschärfung der Emissionsvorschriften auf 95 Gramm pro Kilometer ab 2020 keine zusätzlichen Kosten. Die beim Bund anfallenden Vollzugskosten können durch die Sanktion gedeckt werden. Die Einführung von Emissionsvorschriften für leichte Nutzfahrzeuge führt zu einem personellen Mehraufwand von rund 300‘000 Franken im Bundesamt für Energie und zusätzlich rund 200‘000 Franken im Bundesamt für Strassen. Die Vollzugskosten können ebenfalls durch die anfallenden Sanktionen gedeckt werden.

Für die Umsetzung von Massnahmen ohne Rechtsänderungen sowie für Forschung, Sensibilisierung und Verhaltensmassnahmen werden ausserhalb des Budgets von EnergieSchweiz jährlich fünf Millionen Franken aus Bundesmitteln aufgewendet. Für die Umsetzung eines Pilotprojekts zur Überdachung von einem Kilometer Nationalstrasse mit Photovoltaikanlagen werden gesamthaft Kosten von rund 50 Millionen Franken über einen Zeitraum von rund zehn Jahren aus dem allgemeinen Bundeshaushalt aufgewendet. Pilotprojekte im Bereich der Stromproduktion auf Infrastruktur des Öffentlichen Verkehrs könnten über Darlehen an die Transportunternehmen realisiert werden. Diese Darlehen würden zurückerstattet und wären somit quasi haushaltsneutral.

Elektrogeräte

Ausgangslage

Serienmässig hergestellte Elektrogeräte, vom elektrischen Industriemotor über Haushalt- und Bürogeräte, von elektronischen Geräten bis zu lichttechnischen Einrichtungen, benötigen für ihren Betrieb beträchtliche Strommengen. Der jährliche Energieverbrauch (Stand 2010) beträgt für Elektrogeräte rund 44 TWh (ein grosser Teil der ausgewiesenen TWh entfällt dabei auf die Bereiche Industrie und Dienstleistungen sowie Haushalte). Davon entfallen 60 Prozent auf elektrische Antriebsysteme, 16 Prozent auf Haushaltgeräte, 18 Prozent auf Lampen und knapp 6 Prozent auf elektronische Geräte.

Der Bundesrat konnte auf Basis des 2007 abgeänderten Energiegesetzes (EnG) Effizienzanforderungen für gewisse Gerätekategorien erlassen. Priorität hatte aber der Weg über Vereinbarungen von Verbrauchszielwerten mit den Herstellern oder Importeuren. Mit der am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Änderung von Art. 8 EnG besitzt der Bundesrat neu die Kompetenz zum direkten Erlass von Effizienzvorschriften für Elektrogeräte. Die Anforderungen orientieren sich dabei weitgehend an den Entwicklungen in der Europäischen Union.