Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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machen, denen die Möglichkeit der Zuschlagsrückerstattung offensteht, beläuft sich die Höhe der zu erstattenden Beträge auf rund 100 bis 120 Millionen Franken pro Jahr.
Ausbau der Wettbewerblichen Ausschreibungen: Mit finanziellen Anreizen sollen einerseits Effizienzmassnahmen zum Durchbruch verholfen werden, die noch nicht wirtschaftlich sind und andererseits sollen damit andere Hemmnisse überwunden werden, welche die Ausschöpfung der Potenziale verhindern. Durch den Ausbau der Wettbewerblichen Ausschreibungen sollen die finanziellen Anreize zur Ausschöpfung der Stromeffizienzpotenziale massgeblich verstärkt werden. Die Ausschreibungen von Projekten und Programmen richten sich nicht nur an Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, sondern auch an weitere Verbrauchersektoren (insbesondere elektrische Anwendungen in Haushalten wie Elektrogeräte sowie die Elektromobilität). Es sollen dadurch möglichst hohe Stromeinsparungen pro eingesetzte Fördermittel erzielt werden. Der Ausbau der Wettbewerblichen Ausschreibungen umfasst einerseits die Sicherstellung der Fördermittel, anderseits die Ausweitung auf einen rationellen und sparsamen Umgang nicht nur auf Verbraucherseite, sondern auch bei der Elektrizitätsproduktion und -verteilung, jedoch nicht generell, sondern nur in bestimmten Fällen. Insbesondere sollen damit Umwandlungsverluste bei elektrischen Anlagen reduziert und die Stromproduktion aus nicht anders verwertbarer Abwärme gefördert werden.
Verstärkung der freiwilligen Massnahmen: Die Unterstützung der Unternehmen mittels Entwicklung und Bereitstellung von Instrumenten in den Bereichen Information, Beratung und Ausbildung wird im Rahmen des Ausbaus von EnergieSchweiz sichergestellt (vgl. Ziffer 1.3.7). Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen:
− Das Förderprogramm Energetische Prozessintegration/Abwärmenutzung soll in energieintensiven Betrieben die Umsetzung der knapp nicht wirtschaftlichen Effizienzmassnahmen unterstützen. Die finanzielle Förderung wird an die Energieeinsparung gekoppelt und in Abhängigkeit der Wirkung der Massnahmen bemessen.
− Die freiwilligen Zielvereinbarungen mit Industrie- und Dienstleistungsunternehmen zur effizienten Verwendung von Brennstoffen, Strom und Treibstoffen sowie zur Reduktion von CO2-Emissionen sollen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Mit den Zielvereinbarungen kann in den Unternehmen ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Gang gesetzt werden, der die Energieeffizienz und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigert.
− Kleinere und mittlere Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (rund 30‘000 Betriebe, ohne Kleinstbetriebe) sollen durch die Entwicklung von Arbeitsinstrumenten und Schulungsangeboten bei der Betriebs- und Prozessoptimierung unterstützt werden. Pro Branche sollen geeignete Leitfäden, Checklisten und „Best Practices“ erarbeitet sowie Schulungsangebote für Unternehmensvertreter und Energieberater entwickelt und umgesetzt werden.
− Unternehmen sollen bei der Einführung und der Umsetzung von Normen im Energiemanagementbereich sowie beim Aufbau entsprechender Systeme gefördert und unterstützt werden.
Kosten und Finanzierung
Der geplante Ausbau der Wettbewerblichen Ausschreibungen erfordert maximal rund 100 Millionen Franken Fördermittel pro Jahr aus einer entsprechenden Erhöhung des KEV-Zuschlags. Dieses Maximum wird voraussichtlich zwischen 2025 und 2030 beansprucht. Bis 2020 erfolgt der Ausbau der Mittel für die Wettbewerblichen Ausschreibungen schrittweise auf zirka 50 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt über den Ertrag aus dem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze. Die Umsetzung der Zielvereinbarungen