Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte

Rund zwei Drittel der Kantone sowie die SAB, der schweiz. Gemeindeverband und der SSV begrüssen im Grundsatz die Verankerung des nationalen Interesses für neue Anlagen. Zehn Kantone (BL, FR, GL, JU, SH, TG, TI, UR, VS, ZG) sowie die KdK und die RKGK möchten aber, dass der Bundesrat das Interesse gemeinsam mit den Kantonen, der Wirtschaft und den Verbänden festlegt. AI spricht sich für eine Ausdehnung des Interesses auf weitere Anlagen aus. Für NE, SO und VD darf das nationale Interesse nicht höher gewichtet werden als das Interesse des Natur- und Heimatschutzes. Auch AG, GE und JU halten fest, dass die Anliegen der Umwelt angemessen berücksichtigt werden müssen. BE und TI sowie die KdK sind der Meinung, dass nur grosse Anlagen das Attribut des nationalen Interesses zugesprochen erhalten dürfen. SG spricht sich bei der Massnahme für die Schaffung von demokratischer Legitimation und Rechtssicherheit aus. AR stimmt zu, möchte aber, dass das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien gemeinsam mit dem nationalen Interesse an der rationellen Energienutzung als Grundsatz im EnG verankert wird.

Die Mehrheit der Parteien befürwortet die Massnahme. Die FDP erwartet, dass die Massnahme Bewilligungsverfahren beschleunigt und vereinfacht. Die CVP stimmt zu, möchte aber, dass die Gleichstellung von Schutz- und Nutzungsinteressen nur ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung gilt. Auch die BDP und die GPS sind der Ansicht, dass ein nationales Interesse nur für grosse Anlagen möglich sein sollte. Die GPS fordert dazu, dass die Grösse der Anlage, ab der ein nationales Interesse besteht, im Gesetz festgeschrieben werden soll. Die glp ist im Grundsatz mit der Verankerung des nationalen Interesses einverstanden, verlangt aber, dass das Verbandsbeschwerderecht nicht ausgehebelt wird. Die SVP unterstützt die Massnahme ebenfalls, vermisst aber klare Angaben, welche sie für die Rechts- und Investitionssicherheit als unabdingbar erachtet. Die EVP lehnt die Massnahmen in der vorgeschlagenen Form ab. Sie erachtet eine ausgewogene Interessenabwägung als unmöglich. Die Massnahme wird auch von der SP abgelehnt, welche fürchtet, dass Tür und Tor für den Eingriff in Schutzgebiete geöffnet wird. Drei der anderen teilnehmenden Parteien lehnen die Massnahme ab (Forum Meiringen, SP des Kantons Zürich, Umweltfreisinnige SG). Die Jungen Grünen stimmen zu und die CVP-Frauen Schweiz enthalten sich.

Eine Mehrheit der Wirtschaftsverbände spricht sich für die Verankerung des nationalen Interesses aus (u.a. cemsuisse, CNCI, Holzbau Schweiz, Handelskammer beider Basel, IHZ, Fachverband Infra,

KGV, SBV, SMU, Swissmem, SWV, VöV, Handel Schweiz, VTS, Waldwirtschaft Schweiz, ZPK). Einige Teilnehmende wollen dazu das Verbandsbeschwerderecht einschränken (u.a. Gewerbeverband Basel-Stadt, Schweiz. Gewerbeverband, Suissetec). Rund ein Viertel der Teilnehmenden lehnt die Massnahme ab (u.a. Economiesuisse, HEV, Swico, SGB, Travail.Suisse). Economiesuisse, der KVS und Science Industries bemängeln unklare Aussagen zu Art und Grösse der Anlagen, die dem nationalen Interesse entsprechen sollten. Für den SGB ist die Grösse kein genügendes Kriterium für ein nationales Interesse.

Die grosse Mehrheit der Elektrizitätswirtschaft unterstützt grundsätzlich die Verankerung des nationalen Interesses (u.a. AEW Energie, Arbon Energie, BKW, CKW, EKT, EKZ, Elettricita della Svizzera italiana, EnAlpin, sgsw, SN Energie, StWZ, Swissgrid, technische Betriebe Kreuzlingen, Windland Energieerzeugungs GmbH). Alpiq stimmt der Idee eines nationalen Interesses ebenfalls zu, findet aber dass die Zulässigkeit des Interesses nicht nach Grösse, sondern im Rahmen einer Abwägung beurteilt werden sollte. Die Axpo will, dass der Grundsatz des nationalen Interesses an der Nutzung erneuerbarer Energien in der Verfassung verankert wird. Für Swisselectric soll das nationale Interesse insbesondere für Erweiterungen bestehender Anlagen gelten. Swisspower will, dass das Kriterium des nationalen Interesses klar umrissen wird. Die VAS stimmt zu, solange Bund und Kantone keinen Vorrang haben bei der Nutzung von Anlagen. Die AVDEL befürwortet die Massnahme prinzipiell, befürchtet aber, dass die Kantone und Gemeinden dadurch von ihren Vermögen verlieren könnten. Die DSV und VSE fordern eine Ausdehnung der Bestimmung auf erneuerte und erweiterte Speicherkraftwerke. Zu den klaren Opponenten gehören u.a. die Energiegenossenschaft Elgg und die KKBV. Das Ingenieurbüro für solare Entwicklung ist der Ansicht, dass vor allem kleine anstatt grosse Anlagen zu fördern