Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte mehr Markt statt mehr Dirigismus anzupassen sind. Die KBNL lehnt die Massnahme in der vorgeschlagenen Form ab.
Die Mehrheit der übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt ebenfalls die Massnahme (u.a. die Akademien der Wissenschaften, Coop, Migros, PSI, SBB sowie die meisten Privatpersonen). Zu den Opponenten zählt u.a. die Mahnwache vor dem ENSI in Brugg-Windisch, welche den weiteren Ausbau der Wasserkraft ablehnt, und suissemelio, welcher die bestehenden Instrumente im RPG als ausreichend betrachtet. Die Regione Mesolcina lehnt ab, weil sie der Ansicht ist, dass die Planungshoheit bei den Kantonen bleiben soll. Der ACS lehnt die Massnahme ohne weiteren Kommentar ab. Die Groupe Energie der Universität Genf stimmt im Grundsatz zu, vermisst aber in der Vorlage eine nationale Strategie für die Nutzung von Fern- und Abwärme.
2.6.10 Festlegung der Nutzgebiete im Richtplan
Die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden sprechen sich für eine Verpflichtung der Kantone aus, geeignete Gebiete und Gewässerstrecken im Richtplan festzulegen und im Nutzungsplan zu konkretisieren.
Eine knappe Mehrheit der Kantone unterstützt die vorgeschlagene Massnahme. Vier Kantone (AG, BS, TI, VD) sind hingegen der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente im RPG genügen und sieben Kantone (AG, AR, BL, JU, TG, TI, VS) sowie die RKGK finden, dass die Instrumente der Raumplanung ins RPG gehören. VS und der RKGK stellen die Verfassungsmässigkeit der Massnahmen infrage. BS und BE erachten die Bestimmung als unklar. UR lehnt die Massnahme ab. AR plädiert für eine Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens. GE befürwortet den Einbezug der erneuerbaren Wärme/Kältenutzung und inklusive Geothermie in die Planung. Der SSV und der schweiz. Gemeindeverband wollen, dass die Gemeinden in die Ausbauplanung einbezogen werden. BS ist der Ansicht, dass anstelle des Instruments der Ausbauplanung das bestehende Instrument des Konzepts nach Art. 13 RPG als Grundlage für die kantonale Richtplanung eingesetzt werden sollte. Drei Kantone (FR, JU, TG) fragen sich, ob die Massnahme mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. SG schlägt eine allgemeinere Formulierung für die Ausbauplanung vor. AI, LU und FR wollen, dass sowohl Schutz- als auch Nutzungsinteresse berücksichtigt werden. Die SAB ist geteilter Meinung: Sie kann einer Ausscheidung über den Richtplan für Windkraftanlangen zustimmen, nicht jedoch für Wasserkraft.
Die Parteien sind im Hinblick auf die Massnahme gespalten. Die CVP, welche betont, dass in einigen Kantonen die Gewässerhoheit bei den Gemeinden liegt, und die SVP lehnen die vorgeschlagene Massnahme ab. Die SP und die glp sind für eine Lösung, die nicht nur einen Nutzungs- sondern auch einen Schutzplan mit einbezieht. Die FDP möchte, dass die Stromnetze berücksichtigt werden. Die EVP unterstützt die Massnahme. Bei den übrigen teilnehmenden Parteien heissen die CVP-Frauen die Massnahme gut, wollen aber dass die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes berücksichtigt werden. Die SP des Kantons Zürich stimmt zu, weist aber hin, dass die Nutzungsplanung der Kantone der nationalen Planung angepasst werden muss. Für die Umweltfreisinnigen SG sollten geeignete Flächen für PV-Grossanlagen ausserhalb der Bauzone festgelegt werden.
Die Wirtschaftsverbände heissen die Massnahme mehrheitlich gut (u.a. cemsuisse, Economiesuisse, Science Industries). Die SBV stimmt im Grundsatz der Massnahme zu, fordert aber, dass dafür keine landwirtschaftliche Nutzfläche eingesetzt wird. Der SGB und Travail.Suisse plädieren ebenfalls für die Beachtung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Der schweizerische Gewerbeverband will die Geothermie in den Richtplan aufnehmen. Klar abgelehnt wird die Massnahme von der ASTAG und dem HEV. Die AIHK begrüsst die Schaffung eines nationalen Ausbaupotenzialplans, lehnt einen Eingriff durch den Bund in die kantonale Planungshoheit jedoch ab. Der VSHG hält fest, dass die Massnahme