Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte Industries, Swisselectric, Swissgrid, Swissmem, Swisspower, SWV und VSE finden, dass die Verfahrensbeschleunigung auch für den Netzausbau gelten sollte. Swissgrid möchte, dass die Regelungen zur Verfahrensbeschleunigungen stärker der Empfehlungen der Strategiegruppe Netze und Versorgungssicherheit sowie der Arbeitsgruppe Rechtsfragen und Verfahren Rechnung tragen. Ordnungsfristen für Gutachten werden grundsätzlich von Alpiq, Axpo, CKW, Economiesuisse, Groupe E, HSH, Science Industries, Swisselectric, Swissmem, SWV begrüsst. TI findet dagegen, dass die Frist für Gutachten in der Verordnung verankert werden sollte. Die KdK und die Kantone OW, UR, SH und ZG befürworten den Abbau von heute bestehenden Doppelspurigkeiten. Ausserdem will die KdK, dass Kompetenzen, soweit zweckmässig, den Kantonen zurückgegeben werden. Umgekehrt fürchtet die KSKA, dass eine Verkürzung der Rechtsmittelverfahren zu einer nicht mehr sachgerechten Güterabwägung führen könnte. Auch eawag und SVS sind der Ansicht, dass eine Beschleunigung auf Kosten der Qualität der Gutachten geht. Die KdK, die RKGK sowie UR und ZH wollen den vorgeschlagenen Art. 16 Abs. 1 EnG streichen, weil sie der Meinung sind, dass Kantone die Verfahren schon rasch und koordiniert abwickeln.

2.7 Förderung der Wärme-Kraft-Koppelung

Die Mehrheit der Teilnehmenden lehnt die Einführung einer Verpflichtung zur Kompensation sämtlicher verursachter Emissionen, unter gleichzeitiger Befreiung von der CO2-Abgabe, für Anlagen, die am WKK-Vergütungssystem teilnehmen, ab.

Die Meinungen der Kantone zu der Massnahme sind gespalten. Die Kompensationspflicht wird im Grundsatz von neun Kantonen unterstützt (FR, GE, JU, NE, SG, SO, TI, VD, VS) und von acht abgelehnt (AG, AI, AR, BE, BS, GL, LU). FR findet, dass die Kompensationspflicht im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems ETS stattfinden sollte. Da BE eine Teilnahme von WKK-Anlagen an einem Vergütungssystem ablehnt, ist er der Meinung, dass alle WKK-Anlagen zu einer Kompensation ihrer CO2-Emissionen zu verpflichten sind. Eine Befreiung der CO2-Abgabe mit der gleichzeitigen Kompensationsverpflichtung erachtet BS als unnötig. TG nimmt keine Stellung, weil er die Konsequenzen der Massnahme als zu wenig klar erachtet. VD plädiert, soweit möglich, für eine Kompensation der Emissionen in der Schweiz. Die SAB unterstützt die Regelung, während der schweiz. Gemeindeverband und der SSV sie ablehnen; Beide plädieren für eine Gleichbehandlung der WKK und GuD bezüglich Kompensationsverpflichtungen.

Viele Parteien äussern sich skeptisch gegenüber der Massnahme, da sie ein WKK-Vergütungssystem ablehnen (u.a. CVP, EVP, FDP). Sollte ein solches WKK-Vergütungssystem trotzdem kommen, wären die EVP und die CVP mit der Massnahme einverstanden. Die glp unterstützt eine vollständige, im Inland erfolgte Kompensation der CO2-Emissionen. Die SVP nimmt keine Stellung. Die SP will die Möglichkeit zur Erhebung der CO2-Abgabe belassen. Auch die CVP-Frauen, das Forum Meiringen, die Jungen Grünen, die SP des Kantons Zürich und die Umweltfreisinnigen SG lehnen den Vorschlag ab.

Ein Kompensationspflicht für WKK wird ebenfalls von den meisten Wirtschaftsverbänden abgelehnt (u.a. ASTAG, Cemsuisse, CVCI-VS, Economiesuisse, FKR, GastroSuisse, Handelskammer beider Basel, IHZ, KGV, ProKlima, Science Industries, Swisscleantech, Swissmem, TVS, VSGU, VTS, ZPK). Economiesuisse ist der Ansicht, dass mit der Regelung die Mehrkosten im Inland steigen würden.

Science Industries will kein zusätzliches Subventionsprogramm. IG-DHS hält fest, dass die Klimaschutzziele nicht gegenüber der Energiestrategie 2050 auszuspielen sind. Dagegen wird die Massnahme u.a. von ISOLSUISSE, SGB, SVLT, Travail.Suisse und Waldwirtschaft Schweiz unterstützt. Die CCIG fordert, dass die Schweizer Betreiber höchstens gleich strengen Pflichten wie die Betreiber