Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte gende Massnahmen: Anschubfinanzierung für FW-Netzen; Anlagen, welche Strom durch Abwärme produzieren, sollen auch am KEV-System teilhaben können; Durch den Bau von WKK-Anlagen werden Netzkosten vermieden, welche als Entschädigung den WKK‐Betreibern vergütet werden könnten; Anerkennung der erzielten CO2-Reduktion bei Substitution von Heizöl durch Abwärme aus
WKK‐Anlagen mit handelbaren CO2-Zertifikaten bzw. Bescheinigungen; CO2-Abgabe auf Importstrom aus fossiler und unbekannter Herkunft; Die zu sanierenden und mit Holz betriebenen Wärmeverbünde sollten bei der Evaluation der WKK‐Option angemessen berücksichtigt werden. Die ADEV schlägt Investitionsbeiträge und eine KEV-Vergütung wie in BL vor. Für die AVES Regionalgruppe Pfannenstil sollte es weder CO2-Abgabe noch CO2-Kompensationpflicht geben. Die AVES Schaffhausen ist anstatt einer Förderung eher für die Vergabe eines Malus. Biomasse Schweiz und SES schlagen folgende Massnahmen vor: Anpassung des KEV-Tarifsystems, damit das Biomasse-Potenzial in WKK-Anlagen besser genutzt werden kann; Verstromungspflicht ab 2 MW Gesamtfeuerleistung; gezielte Unterstützung von Nah- und Fernwärmeverbünden; Belastung des Imports von nichterneuerbarem Strom mit einer „Dreckstrom“-Abgabe; Einbezug tatsächlicher Netzkosten. ContrAtom ist der Ansicht, dass u.a. die Thermoelektrizität aktiv gefördert werden sollte. Ecologie libérale und Fondation sécurité énergétique sprechen sich für einen Eigenverbrauch für Besitzende von WKK-Anlagen aus. Erdgas Zürich unterstützt die Anerkennung von WKK als Standardlösung im Rahmen der MuKEn unter Verzicht auf den aktuell vorgeschriebenen Wirkungsgrad sowie Investitionsbeiträge für WKK ausserhalb des vorgesehenen Vergütungssystems. FRE möchte weniger Bürokratie und Abgaben und mehr Investitionsanreize. FWA ist der Ansicht, dass Spitzenstrom oder Reservestrom eine eigene Vergütungsstruktur erhalten sollten, welche noch auszurechnen wäre. GGS vertritt die Meinung, dass jene Anlagen gefördert werden sollten, die durch eine flexible Fahrweise einen Beitrag zur Netzstabilität leisten und deren Wärme optimal genutzt werden kann. Die GSGI fordert die ersatzlose Streichung einer Untergrenze von 350 kW thermisch und findet dazu, dass die Finanzierung der WKK-Vergütung über dasselbe Abrechnungssystem wie die Erhebung des Netzzuschlages erfolgen sollte und dass eine Verpflichtung der CO2-Kompensation nicht auf das Inland beschränkt werden dürfe. Holzenergie Schweiz, ideeholzfeuer, Lignum, SFIH und VHP halten fest, dass Holz eine besondere Rolle spielen kann und befürwortet die Einführung eines Fördersystems für die ganzjährige Wärmenutzung bei Holz-WKK-Anlagen. S.A.F.E. sieht die Einspeisevergütung als alternatives Fördersystem. Der
schweiz. Fachverband für Wärmekraftkopplung schlägt folgende Punkte vor: Anerkennung von WKK als Standardlösung im Rahmen der MuKEn unter Verzicht auf den aktuell vorgeschriebenen Wirkungsgrad; Investitionsbeiträge für WKK ausserhalb des vorgesehenen Vergütungssystems (namentlich im Rahmen des Gebäudeprogramms); generelles Net-Metering; höhere KEV-Vergütungen für WKK-Anlagen, die mit Biogas aus dem Erdgasnetz betrieben werden (insbesondere zur Förderung von kleineren WKK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung <350 kW); Befreiung von der CO2- Abgabe wegen Erzeugung höherwertiger Energie und Vermeidung von CO2-belastetem Stromimport; Förderung von Kleinsystemen analog zu kleinen PV-Anlagen (unter 10 kW) mit einer Investitionshilfe, wobei die Bereitschaft und Fähigkeit, als „im Cluster“ geregelte Spitzenkraftwerke als Bedingung gefordert werden könnte. Dazu stellt der Verband fest – da wärmegeführte WKK-Anlagen zu 90 Prozent im Winterhalbjahr funktionieren und somit hochwertige el. Spitzenenergie produzieren würden –, dass der Stromzähler bis zu einer el. Leistung von 10 kVA bei einer evtl. el. Überproduktion rückwärts laufen könnte und dass in Mehrfamilienhäusern der Verkauf an Dritte erlaubt sein sollte oder eben auch ein zurücklaufender Zähler akzeptiert werden könnte. Die SSEV ist der Meinung, dass die Vergütung für fossilen WKK-Strom nur innerhalb der Heizperiode ausgerichtet werden sollte. SVGW befürwortet die Anerkennung von WKK als Standardlösung in den MuKEn, die Anwendung von Net-Metering und Investitionsbeiträgen für Mikro-WKK bis 19kW elektrisch, die Befreiung von CO2-Abgabe wegen höherwertiger Energie und die Vermeidung von CO2-belastetem Stromimport sowie die Förderung von lokalen Fernwärmenetzen. Swissolar plädiert des Weiteren für Beiträge an die Sanierung von mit Holzenergie betriebenen Wärmeverbünden sowie deren Ergänzung mit thermischer Solarproduktion. V3E ist der Ansicht, dass WKK-Anlagen auch durch die Vermeidung von zusätzlichen Kosten bzw.