Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/68: Neue Verordnung des UVEK über die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen an den Vorhaltekosten der Wehrdienste für Einsätze auf Eisenbahnanlagen (VWEV) · 8 Seiten

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Erläuterungen VWEV - ENTWURF Anhörung Juli 2012

- Die hierarchische Führung eines Ereignisses im Lötschberg Basistunnel obliegt der Einsatzleitung

der Feuerwehr BLS.

Fahrzeuge:

- 1 Lösch- und Rettungszug (4-teilig)

- Diesellokomotive Am843 (zum Abschleppen von Zügen)

- 2 Ersteinsatzfahrzeuge Skoda Oktavia

- 3 Kleinbusse (Material- und Personentransport)

- 2 Evakuationsbusse (Personentransport)

- Hilfswagen

- div. Einsatz- und Übungs-Schienenfahrzeuge

Rangierbahnhöfe

Bei den Einsatzübungen wird das heute bereits bestehende Konzept der SBB für ihre Rangierbahnhöfe als besondere Anlagen berücksichtigt und die entsprechenden Grundsätzen in der Verordnung übernommen.

Anhang 2

Die Bestimmung der abgeltungsberechtigten Vorhaltekosten erfolgt auf der Grundlage der im Bericht

1

„Entschädigung der Wehrdienste für Leistungen zugunsten der Bahnen “ beschriebenen Methodik.

Mit Hilfe dieser Methodik berechnet das BAV die abgeltungsberechtigten Vorhaltekosten pro ISB und Kanton und stellt sie informativ zur Verfügung.

Die Methodik basiert auf Abschätzungen zu den jährlichen Vorhaltekosten der für die Abdeckung der Eisenbahnanlagen erforderlichen Wehrdienststützpunkte gemäss Tabelle 1.

Tabelle 1

In Tabelle 1 sind die angenommenen mittleren Vorhaltekosten der verschiedenen Typen von Wehrdienststützpunkten und die Gesamtkosten aller für die Abdeckung der Eisenbahnanlagen in der Schweiz modellmässig erforderlichen Wehrdienststützpunkte aufgeführt. Die Abdeckung durch eine Chemiewehr ist nur für Eisenbahnanlagen mit Gefahrguttransporten erforderlich. Die angenommene, theoretische Anzahl erforderliche Stützpunkte erlaubt eine geeignete Abdeckung der Schweizerischen Eisenbahninfrastrukturen und entspricht nicht den realen Gegebenheiten.

Diese Zahlen wurden direkt aus dem Bericht „Entschädigung der Wehrdienste für Leistungen zugunsten der Bahnen“ vom September 2008 übernommen. Die Teuerung zwischen Ende 2008 und Ende

1 Entschädigung der Wehrdienste für Leistungen zugunsten der Bahnen, Methodischer Lösungsvorschlag aus der paritätischen Projektgruppe, Projektabschlussbericht, Bundesamt für Verkehr, Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz, Feuerwehr Koordination Schweiz, Verband öffentlicher Verkehr, Bern, 16. September 2008, Bezugsquelle www.bav.admin.ch