Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/80: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland · 14 Seiten

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Gebiete neu beschallt, welche bislang keine oder nur wenige Flugbewegungen tragen mussten.19 Besonders stossend sei, dass diese zusätzliche Belastung in den sensiblen Feierabendstunden ab 18.00 Uhr anfalle.20 Fast alle Teilnehmer bedauern diese Mehrbelastung der Schweizer Regionen durch die Ausdehnung der Sperrzeiten.21

Mit Verweis auf die Stimmungslage der süddeutschen Bevölkerung und die Interessen der süddeutschen Region am Flughafen Zürich wird das Verhandlungsergebnis von einigen Vernehmlassungsteilnehmern gänzlich abgelehnt. Die Lärmbelastung der süddeutschen Gemeinden sei nicht mit derjenigen von Schweizer Flughafen-Anrainern zu vergleichen. Es wird argumentiert, dass die Besiedelung der süddeutschen Region dünner sei als in den betroffenen Schweizer Gebieten. Zudem sei die Nutzung des Flughafens Zürich durch deutsche Staatsbürger und deutsche Fluggesellschaften in den Verhandlungen nicht genügend gewichtet worden.22 Der Betrieb des Flughafens, so einige Vernehmlassungsteilnehmer, müsse nun künftig entgegen dem historisch gewachsenen Hauptkonzept betrieben werden, was einen erheblichen Nachteil darstelle.23

Kritisiert wird weiter, dass die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens auf Kosten der AnwohnerInnen erlangt worden seien. Häufig wird geltend gemacht, der Vertrag begünstige einseitig den Flughafen, während der Lärmschutz vernachlässigt würde.24 Auch werde der Vertrag seiner Präambel nicht gerecht, wonach „Mensch, Natur und Umwelt möglichst umfassend gegen übermässige Auswirkungen des Luftverkehrs zu schützen“ seien, so die Einschätzung der SPS, IG Nord und IG West.25 Die SPS kritisiert, dass der Vertrag fälschlicherweise von der Prämisse ausgehe, ein Wachstum des Luftverkehrs über das von den heutigen Infrastrukturen gebotene Potenzial hinaus sei grundsätzlich wünschbar.26 Auch die GPS, die GLP und der VCS hinterfragen die fehlende Begrenzung der Bewegungszahlen und fordern, dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sei nachzukommen.27

In Bezug auf einzelne Bestimmungen des Staatsvertrags werden schliesslich folgende Kritikpunkte angebracht: Bei den Bestimmungen betreffend die Informationspflicht bei Bauvorhaben (Art. 3 Abs. 1 und 2) sowie der Regelung der gemeinsamen Luftverkehrskommission (Art. 2 Abs. 3) sei die Gleichstellung und der effektive Einbezug von betroffenen Schweizer Gemeinden und Städten nicht gewährleistet.28 Auch bei der Zusammenarbeit zwischen der Skyguide und der deutschen Flugsicherung DFS (Art. 2 Abs.1) sollen Kompetenzverteilung und Entscheidfindungsmechanismen Voraus geklärt werden.29

19 SZ, TG, GLP, Bezirk Dietikon, Aerosuisse. 20 AR, ZH, Stadt Winterthur, SPS, Schweizer Städteverband, IG Nord, IG West, sbfz, SGB. 21 Die IG-Nord hingegen verweist darauf, dass die Umlagerung von Bewegungen von Norden nicht per se nachteilig sei, da sich auch zahlreiche Schweizer Gemeinden im Raum nördlich des Flughafens Zürich bis zur Landesgrenze befinden. 22 Gemeinderat Berg am Irchel, Bezirk Dielsdorf, Bürgerprotest Fluglärm Ost, Dachverband Fluglärmschutz, Fluglärmsolidarität, Stiftung gegen Fluglärm, Flugschneise Süd nein, SVP. 23 Komitee weltoffenes Zürich, SGV, aviasuisse. 24 Stadt Winterthur, Gemeinde Zell, Gemeinde Wila, Dachverband Fluglärmschutz, Stiftung gegen Fluglärm, Region Ost, Gemeinde Turbenthal. Die Stadt Zürich fordert eine wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens, welche im Einklang mit den Zielen der Nachhaltigkeit und des Lärmschutzes stehe. 25 Ebenso sbfz, und Gemeinderat Berg am Irchel. 26 Die GPS lehnt ein Wachstum der Luftfahrt aus klimapolitischen Gründen ab und verlangt eine vermehrte Verlagerung auf die Schiene. Der Fluglärmschutzverband und Bürgerprotest Ost verlangen, dass der Flughafen seine Bewegungen um einen Drittel ausdünnt. Die Fluggesellschaft Swiss warnt demgegenüber vor einer Reduktion oder einer generellen Einschränkung der Betriebszeiten. Dies würde die Funktionsweise eines kleinen Hub und das Geschäftssystem der Swiss ernsthaft gefährden. 27 Ebenso Flugschneise Süd nein. 28 SPS, IG West, IG Nord, sbfz. 29 SPS, IG Nord, IG West.