Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/80: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland · 14 Seiten

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2.3 Schlussbetrachtung

Zusammenfassend ergibt sich, dass ablehnende Positionen oder Vorbehalte zum Staatsvertrag insbesondere auf der zusätzlichen Lärmbelastung für die Schweizer Bevölkerung, der Priorisierung der Flughafenentwicklung sowie auf Vorbehalten betreffend der Umsetzung des Vertrags, insbesondere was die Verteilung der zusätzlichen Flugbewegungen anbelangt,

gründen.

Für die Zustimmung zum Staasvertrag werden folgende Gründe genannt: Befriedung des jahrelang währenden Konflikts, die neu erlangte Rechtssicherheit für die involvierten Parteien, positive Wertung des Vertrags aufgrund der Entwicklungsperspektiven für den Flughafen Zürich sowie mangelnde Handlungsalternativen insbesondere im Hinblick auf weitere einseitige Verschärfungen durch Deutschland. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer empfiehlt daher die Annahme des Vertrags.30

2.4 Umsetzung des Vertrags

Was die Umsetzung des Vertrags anbelangt vertreten die einzelnen Vernehmlassungsteilnehmer sehr unterschiedliche Positionen. Durchgehend wird jedoch die Priorität der Sicherheit betont.31 Insbesondere die Flugsicherung Skyguide äussert sich eingehend zu Sicherheitsaspekten und betont, dass die Umsetzung des Vertrags generell zu einem robusteren operationellen Betrieb führen und die Sicherheitsmargen im Gesamtsystem weiter erhöht werden sollten. Teilweise wird die Zustimmung zum Vertrag mit der Berücksichtigung von Umsetzungsmodalitäten verbunden.32

2.4.1 Kanalisierung vs. Verteilung des Lärms

Die Vernehmlassung zeigt, dass sich Forderungen nach einer Verteilung der Belastung einerseits und nach einer Konzentration der Bewegungen andererseits gegenüberstehen. Im Osten bzw. Nordosten des Flughafens machen insbesondere der Kanton Thurgau, aber auch die Kantone St. Gallen und Schaffhausen deutlich, dass eine einseitige Verlagerung der Anflugbewegungen nach Osten – zu Lasten ihres jeweiligen Kantonsgebietes – ohne substantielle stundenweise Entlastung oder ohne Kompensation bei den Abflügen nicht akzeptiert werden könne.33 Im Westen des Flughafens plädiert der Kanton Aargau dafür, dass Abflüge ebenfalls in die Betrachtung der Lärmbelastung mit einbezogen werden, da die Region im Westen bereits heute den Grossteil der verhältnismässig lauten Startbewegungen trage. Viele Vernehmlassungsteilnehmer fordern Konzessionen von allen Regionen und sprechen sich für eine ausgewogene Verteilung der Bewegungen aus.34 Sie machen geltend dadurch werde die Akzeptanz des Staatsvertrags, aber auch des Flughafens als solcher gefördert.35

30 (vgl. Tabelle) 31 Insbesondere Skyguide, economiesuisse, Swiss. 32 So der Kanton TG. Auch die SPS, die Stadt Zürich die SSV sowie die Regio Ost und Region Wil behalten sich vor, mit einer definitiven Positionierung bis zum Vorliegen der Botschaft und der Umsetzungsvariante zuzuwarten. Die IG Nord, vertreten durch Rechtsanwalt H. Überwasser möchte festhalten, dass das Ratifizierungsverfahren vom Betrieb des Flughafen klar zu unterscheiden sei. Die Genehmigung des Vertrags dürfe das SIL- Objektblatt, das Betriebsreglement und den Sicherheitszonenplan weder substituieren noch präjudizieren. 33 TG, Gemeinde Zell. Auch weitere Stellungnahmen wenden sich gegen eine Umsetzung, welche einseitig die Region im Osten belaste: AI, AR, Gemeinde Turbenthal, Gemeinde Wila. 34 SPS, Städteverband, IG West, Komitee weltoffenes Zürich, Gemeinderat Berg am Irchel, Bezirk Dielsdorf. 35 SG, Aviasuisse, SGV.