Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/83: 12.400 Pa. Iv. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-N) · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Parlamentarische Initiative
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N; hiernach: die Kommission) beschloss am 21. Februar 2012 mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Änderung des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG)1 auszuarbeiten mit dem Ziel, den Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze, der u.a. der Finanzierung der marktpreisbasierten Mehrkosten aufgrund der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien dient, zu erhöhen und gleichzeitig die stromintensiven Unternehmen von den Zuschlägen gemäss Artikel 15b Absatz 3 EnG zu entlasten. Sie reichte zu diesem Zweck eine parlamentarische Initiative ein.
Der Beschluss der Kommission wurde ihrer Schwesterkommission des Ständerates (UREK-S) gemäss Artikel 109 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG)2 zur Genehmigung vorgelegt. Diese befasste sich an drei Sitzungen im März, April und Juni 2012 mit diesen Initiativanliegen.
Die UREK-S diskutierte dabei eingehend über die Koordination der verschiedenen anstehenden Vorhaben – die Energiestrategie 2050 des Bundesrates, die parlamentarische Initiative 11.469 «Grossverbraucher. Befreiung von den Zuschlägen gemäss Artikel 15b EnG» und die vorliegende Initiative – sowie darüber, ob eine rasche Gesetzesrevision nötig ist, und wenn ja, wie diese an die Hand genommen werden kann. Die UREK-S stimmte am 19. Juni 2012 mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Beschluss der Kommission, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, zu. Dabei schlug sie vor, die Initiativen 11.469 und 12.400 gemeinsam zu behandeln, d.h. die Erhöhung des Zuschlags zur Finanzierung der KEV und die Entlastung der energieintensiven Betriebe in einem einzigen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Nach diesem übereinstimmenden Beschluss der Kommissionen der beiden Räte ist es gemäss Artikel 111 Absatz 1 ParlG Sache der nationalrätlichen Kommission, innert zwei Jahren eine Vorlage auszuarbeiten.
1.2 Arbeiten der Kommission und der Subkommission
Am 24. April 2012 beauftragte die Kommission eine Subkommission, vorbehaltlich des zustimmenden Beschlusses der ständerätlichen Schwesterkommission, einen Gesetzesvorentwurf auszuarbeiten. Diese Subkommission wurde von Nationalrat Buttet präsidiert und setzte sich im Weiteren zusammen aus den Nationalräten Bäumle, Brunner, Girod, Grunder, Killer, Leutenegger Filippo, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer und Rösti. Sie trat zwischen Juni und August 2012 dreimal