Bericht Vorkonsultation

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286

Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU

Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation

Das BAV ist sich bewusst, dass es eine gewisse Zeit braucht, bis die erforderlichen Prüfstellen operativ sind - wie es die Erfahrungen im Bereich Sicherungsanlagen zeigen. Deshalb sind auch entsprechend lange Übergangsfristen vorgesehen.

2.5.2 Warum benannte Stellen und benannte beauftragte Stellen?

Vorkonsultationsantworten:

Die Konsultierten waren teilweise der Auffassung, dass neben den benannten Stellen und den benannten beauftragten Stellen nicht noch eine weitere Stelle eines „Sachverständigen“ geschaffen werden sollte.

Beurteilung:

Die Möglichkeit weiterhin mit Sachverständigen arbeiten zu können ermöglicht einen skalierbaren pragmatischen Übergang vom aktuell bewährtem System zum EU-System und spart Kosten. Vgl. hierzu auch Kap. 2.5.1 oben.

2.5.3 Definition hohe Sicherheitsrelevanz

In verschiedenen Rückmeldungen wurde bemerkt, dass die Kriterien für die Unterscheidung hohe/mittlere/geringe Sicherheitsrelevanz nicht klar sind.

Beurteilung:

Die Definition wird in der Erläuterung zum EBV-Entwurf wie folgt verfeinert:

Ein Vorhaben mit hoher Sicherheitsrelevanz liegt vor, wenn es Anlagen, Fahrzeuge und Prozesse oder deren Teile betrifft, bei denen ein Versagen unmittelbar zu einem Ereignis mit kritischem oder katastrophalem Ausmass für Leib und Leben führen kann.