Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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lung ebenfalls aus dem IF. Mit Inkrafttreten der Änderungen im Zusammenhang mit der FABI-Vorlage sollen die noch nicht in Angriff genommenen Projekte der Agglomerationsprogramme, welche die Eisenbahn betreffen, grundsätzlich über den BIF finanziert werden.
Das Investitionsvolumen der von den Agglomerationen eingereichten Projekte übersteigt die im IF verfügbaren Mittel deutlich. Auch wenn der Bund die Projekte nun streng priorisiert, stehen im IF nach der 2. Generation keine Mittel mehr zur Verfügung, die in den BIF umgeleitet werden können, zumal für die Finanzierung der identischen Projekte wegen des gemäss FABI deutlich höheren Bundesanteils rund dreimal mehr Mittel erforderlich wären.
Es werden daher keine Projekte und keine Mittel aus dem IF in den BIF übertragen. Die 1. und 2. Generation der Agglomerationsprogramme werden integral gemäss bestehendem System finanziert. Ab der 3. Generation der Agglomerationsprogramme werden alle Eisenbahnprojekte grundsätzlich aus dem BIF finanziert, soweit sie nicht davon ausgeschlossen sind. Die entsprechenden Massnahmen der Agglomerationsprogramme werden in die Planung des Strategischen Entwicklungsprogrammes STEP für die Bahninfrastruktur einfliessen. Wie in der FABI-Botschaft bereits ausgewiesen, werden die Anforderungen der Agglomerationsprogramme bei der Beurteilung von Massnahmen in Agglomerationsräumen berücksichtigt.
Neben der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen des BIF wird der Bund weiterhin zusätzliche Beiträge an den ÖV leisten (insbesondere Abgeltungen für den regionalen Verkehr). Diese sind jedoch nicht Gegenstand der FABI-Vorlage.