Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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Anhang VII.

Anhang VII: Sachplan Verkehr

Im «Sachplan Verkehr» sind für die Verkehrsinfrastrukturen folgende Ziele definiert:

– Funktionalität der Verkehrsinfrastrukturen für Gesellschaft und Wirtschaft

erhalten;

– Qualität der Verbindungen zwischen Agglomerationen und Zentren verbes-

sern;

– Erreichbarkeit der ländlichen Räume und der Tourismusregionen gewährleis-

ten sowie die Grundversorgung sicherstellen;

– Siedlungsentwicklung nach innen fördern und die Qualität des Siedlungsrau-

mes steigern;

– Den Verkehr sicher machen;

– Umweltbelastungen senken sowie natürliche Lebensgrundlagen schonen;

– Günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis schaffen und die Aufwendungen der

öffentlichen Hand tragbar machen.

Der Verkehrsinfrastruktur von gesamtschweizerischer Bedeutung kommen gemäss «Sachplan Verkehr» folgende Funktionen zu:

– Durchleiten des internationalen Transitverkehrs;

– Verbinden der Schweiz mit dem Ausland (grossstädtische Agglomerationen);

– Verbinden der gross- und mittelstädtischen Agglomerationen untereinander;

– Anbinden der Verkehrsanlagen von gesamtschweizerischer Bedeutung;

– Anbinden der Kantonshauptorte;

– Sicherstellen der Netzsicherheit auf Hauptachsen (Redundanz);

– Anbinden der grossen alpinen Tourismusregionen;

– Basiserschliessung peripherer Regionen.

Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur:106 Langfristperspektive Bahnangebot und Ausbau

Der Ausbau des Bahnangebots soll die Standortqualität verbessern und zur Umsetzung der raumplanerischen Zielsetzungen des Bundes beitragen. Der Bundesrat legt dazu eine Langfristperspektive für die Bahn fest. Der Akzent liegt bei mehr Kapazität auf der Schiene, in den Zügen und in den Bahnhöfen. [...] Diese Langfristperspektive wird mit einem strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) konkretisiert und umgesetzt. STEP basiert auf den Planungen von «Bahn 2030». Es deckt den Zeithorizont bis ca. 2050 ab und umfasst Investitionen von rund 42,5 Milliarden Franken. Darin eingeschlossen sind neben Ausbauten des Netzes weitere betriebsnotwendige Komponenten (z.B. Abstellanlagen und Stromversorgung). Die Grundzüge sind im Eisenbahngesetz festgehalten. Die Umsetzung des

106 FABI-Botschaft