Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 79Fedlex · Erläuternder Bericht

Für den Realisierungsschritt 2040 sind bereits vor 2030 finanzielle Mittel eingeplant. Dies soll die notwendigen Planungsarbeiten ermöglichen und auch sicherstellen, dass mit der Realisierung von ersten baureifen Projekten gegen Ende der 2020er Jahre begonnen werden könnte.

2.5 Agglomerationsprogramme

2.5.1 Agglomerationsprogramme als Instrumente einer kohärenten Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik

Raum und Verkehr stehen in einer engen Wechselbeziehung. Einerseits beeinflusst die Raumstruktur die Wahl von Ziel, Route und Verkehrsmittel und somit auch das Verkehrsaufkommen. Andererseits wirkt der Verkehr als Treiber der Siedlungsentwicklung. Das Verkehrsverhalten in ländlichen und urbanen Gebieten unterscheidet sich deutlich (siehe Ziffer 1.1.3). Auch die Auswirkungen des Ausbaus von Verkehrsinfrastrukturen unterscheiden sich je nach Raum und wirtschaftlichem Kontext stark. Zum Teil tragen sie zur Funktionsweise des Gesamtverkehrssystems und zur Wettbewerbsfähigkeit bei, zum Teil aber auch zur weiteren Zersiedlung und damit zum Verlust von Naturräumen und Kulturland, indem sie bei gleichem Zeitaufwand längere Reisedistanzen erlauben, was die verfügbaren Kapazitäten auf Strasse und Schiene über Gebühr beansprucht und wiederum zu Engpässen führt. Diese Nachteile können durch eine kohärente Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik durchbrochen werden. Sie soll die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft mit einem möglichst geringen Aufwand an Ressourcen – natürliche Lebensgrundlagen, Boden, Energie, Finanzen – befriedigen. Dabei stehen die beiden folgenden Stossrichtungen im Vordergrund:

– Die Siedlungsentwicklung erfolgt konzentriert in den bereits urbanisierten und

mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Räumen.

– Verkehrsangebot und -infrastruktur sowie Verkehrsfinanzierung werden auf

die optimierte Siedlungsentwicklung ausgerichtet.

Die Bearbeitung der oben genannten Stossrichtungen ist in Bezug auf die Thematik wie auf die föderale Struktur äusserst komplex. Hier haben sich die Agglomerationsprogramme als ausserordentlich effektives und effizientes Instrument erwiesen, das bewährte Instrumente wie die Sachplanung des Bundes oder die Richtplanung der Kantone ideal ergänzt. Sie ermöglichen eine koordinierte Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Landschaft in den als Ballungszentren und Wirtschaftsmotoren der Schweiz primär betroffenen Agglomerationen zum Nutzen des gesamten Landes. Mit der Mitfinanzierung von Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs leistet der Bund einen Beitrag an Aufgaben, die die betroffenen Kantone und Gemeinden nicht alleine erfüllen können und dämpft gleichzeitig die Verkehrsentwicklung auf den nationalen Verkehrsnetzen und damit den Druck auf den allein durch den Bund zu tragenden Erweiterungen und Kapazitätsausbauten im Nationalstrassennetz. Als Voraussetzung verlangt der Bund mit dem Instrument der Agglomerationsprogramme eine umfassende Planung. Entsprechend den Bedürfnissen können die betroffenen Kantone und Gemeinden alle Aspekte der nachhaltigen Raumentwicklung bearbeiten. Die Mitfinanzierung durch den Bund setzt mindestens eine umfassende Behandlung der Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr voraus. Einmal erarbeitete Programme sollen periodisch aktualisiert und optimiert werden.