Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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Alle vier Jahre können die Agglomerationsprogramme zur Prüfung einer Mitfinanzierung eingereicht werden. Die Programme werden aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und des Reifegrades überprüft und für darin enthaltene zentrale Infrastrukturmassnahmen wird nach einer strengen Priorisierung ein Beitragssatz von maximal 50 Prozent sowie ein maximaler Beitrag des Bundes festgesetzt. Auf dieser Basis wird dem Parlament ein Ausblick für die beiden kommenden Phasen dargelegt und die Freigabe der Bundesmittel für eine nächste Phase beantragt (siehe Abbildung 14). Um in den Genuss von Bundesgeldern zu kommen, verpflichten sich die beteiligten Kantone, Städte und Gemeinden nicht nur, ihren Teil an die vom Bund mitfinanzierten Massnahmen beizutragen, sondern auch dazu, kleinere Verkehrs- und insbesondere Siedlungsmassnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes zu realisieren. Das ARE begleitet die Umsetzung mit einem Projekt- und Wirkungscontrolling. Die Ergebnisse fliessen in die Beurteilung folgender Generationen von Agglomerationsprogrammen ein.

Die positiven Wirkungen der Agglomerationsprogramme zeigen sich in mehreren Bereichen:

– Agglomerationsprogramme entsprechen einem grossen Bedürfnis der Kanto-

ne, Städte und Gemeinden: Bisher haben 49 der 55 Agglomerationen und Einzelstädte in 23 Kantonen ein Agglomerationsprogramm der 1. und/oder 2. Generation erarbeitet und beim Bund zur Prüfung einer Mitfinanzierung eingereicht. Die Bundesbeiträge fliessen nicht nur in die grossen, sondern auch in die mittleren und kleineren Agglomerationen.

– In sehr kurzer Zeit konnte in den Agglomerationen, als eng verzahnte und

funktionale Räume, die interkommunale, interkantonale und sogar Landesgrenzen überschreitende Zusammenarbeit erheblich verbessert werden.

– In der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sind konkrete Auswirkungen zu

erkennen (Massnahmen für eine Siedlungsentwicklung nach innen und gegen die Zersiedlung bzw. den fortlaufenden Verlust von Kulturland und Naturräumen, Strassenausbauten, bzw. Förderung des öffentlichen Verkehrs und Langsamverkehrs zur Entlastung nicht ausbaubarer Strassennetze).

2.5.2 Fortführung der Agglomerationsprogramme sicherstellen

Sowohl für den Bund wie für die Kantone und Gemeinden sind die Agglomerationsprogramme zu einem wichtigen Instrument der Zusammenarbeit und der koordinierten Planung geworden. Mit dem NAF soll die Konsolidierung und Optimierung der Agglomerationsprogramme als wichtiger Pfeiler einer nachhaltigen Raumentwicklung der Schweiz sichergestellt werden. Konkret sollen alle drei Pfeiler der Programme gestärkt werden:

– Die aufgebauten Formen der Zusammenarbeit gilt es unter Wahrung der

föderalen Kompetenzordnung zu festigen und zu optimieren. Viele Aufgaben, namentlich in der Raum- und Verkehrsplanung, lassen sich nicht mehr effektiv und effizient innerhalb der Gemeinde- und Kantonsgrenzen lösen, Bevölkerung und Wirtschaft agieren in funktionalen Räumen wie z.B. die Agglomerationen, die weit über die institutionellen Grenzen hinausgehen.