Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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Zu diesem Zweck wird die Mineralölsteuer dauerhaft gesenkt und der in den Fonds fliessende Mineralölsteuerzuschlag entsprechend erhöht73. Die Abgabebelastung der Treibstoffe bleibt insgesamt unverändert.

Abbildung 38

Finanzielle Auswirkungen

Mit der Aufhebung der SFSV fallen zulasten des allgemeinen Bundeshaushaltes zusätzliche Aufwendungen an. Durch die damit verbundene Aufhebung der Zweckbindung erhält dieser indes auch die dafür nötigen finanziellen Mittel zugewiesen. Die Mehrbelastung des NAF durch die Beiträge an den BIF wird über eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages aufgefangen. Die mit dieser Entflechtung verbundenen Entlastungen und Belastungen sollen für beide Seiten – allgemeiner Bundeshaushalt und NAF – insgesamt neutral ausfallen.

Durch den Wegfall des Ausgleichsmechanismus ist zudem sichergestellt, dass die dem NAF zugewiesenen Mittel ausschliesslich für die Fondszwecke zur Verfügung stehen.

Beurteilung

Mit der Schaffung des NAF, welcher über auf Verfassungsstufe zweckgebundene Einnahmen verfügt, wird der weitaus grösste Teil der Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr künftig aus einem geschlossenen Finanzierungssystem finanziert, das insbesondere auch Reserven zum Ausgleich von Schwankungen bei den Ausgaben bilden kann. Für die sich dynamisch entwickeln-

73 Der genaue Betrag würde im Zeitpunkt der Erstellung der Botschaft aufgrund aktueller Einnahmen- und Ausgabenprognosen berechnet.