Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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den Ausgaben für die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen oder zur Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz ist dies von grosser Bedeutung. Die berechenbare Entwicklung der Einlagen in den BIF (festgelegter Prozentsatz der Einnahmen und indexierter Maximalbetrag) werden durch entsprechende Mehreinnahmen des NAF abgesichert. Diese Mehreinnahmen bleiben auch nach Auslaufen der Beiträge an den BIF im NAF gesichert.
Die neu über die Bundesrechnung zu finanzierenden Aufgaben zeichnen sich wie die Einlagen in den BIF durch eine berechenbare Ausgabenentwicklung aus. So besteht z.B. bei gewissen Massnahmen zur Förderung des kombinierten Verkehrs ein Abbaupfad, die nicht werkgebundenen Beiträge sind an die Einnahmeentwicklung der Mineralölsteuern gekoppelt und die restlichen Aufgaben wachsen in der Regel mit der Teuerung. Sie unterscheiden sich letztlich nicht von anderen Bundesaufgaben, welche nicht über eine Zweckbindung bzw. eine Spezialfinanzierung verfügen. Zudem ist in Rechnung zu stellen, dass Erhöhungen des Mineralölsteuerzuschlags aufgrund des damit verbundenen Nachfragerückgangs einen negativen Effekt auf die Einnahmen aus der Mineralölsteuer (Grundsteuer) haben können.
Die SFSV hatte historisch gesehen den Zweck, die Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen für die in Artikel 86 BV definierten Aufgaben abzusichern. Dies war insbesondere in den Anfängen der Strassenfinanzierung auf Bundesebene, die im Wesentlichen mit dem Aufbau des Nationalstrassennetzes anlief, von Bedeutung.
Auch später, insbesondere bei der Erweiterung der Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr (z.B. NEAT-Viertel oder die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen), hat die SFSV gute Dienste geleistet. Der mit ihr verbundene Finanzierungsmechanismus mit der verfassungsmässig festgelegten Zweckbindung der Einnahmen hat sich grundsätzlich bewährt. Die SFSV ist aus diesem Grund politisch gut verankert und geniesst eine hohe Akzeptanz. Der vorstehend beschriebene Lösungsansatz wurde aus diesem Grund nicht weiter verfolgt. Allerdings würde die Aufhebung der SFSV es ermöglichen, die Finanzierung der Aufwendungen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr unter Wahrung der heutigen Besitzstände zu vereinfachen. Deshalb lädt der Bundesrat die Vernehmlasser dazu ein, sich auch zu dieser Variante zu äussern.
2.7.2 Verzicht auf weitere zusätzliche Einnahmen verbunden mit weitergehenden Ausgabenkürzungen
Ein Verzicht auf zusätzliche Einnahmen bzw. eine geringere Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages (gemäss Haupt- bzw. Nebenvariante) hätte zur Folge, dass die Ausgaben der SFSV noch stärker gekürzt werden müssten. Hauptsächlich davon betroffen wären unter der neuen Finanzarchitektur die eingeplanten Ausgaben für die Nationalstrassen und die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen, was angesichts ihrer Bedeutung für das Schweizer Verkehrssystem und die Standortattraktivität der Schweiz nicht vertretbar wäre.
Würde beispielsweise der Mineralölsteuerzuschlag nur um 7 und nicht wie in der Hauptvariante vorgeschlagen um 15 Rappen pro Liter erhöht, könnte die sich abzeichnende Finanzierungslücke nicht geschlossen werden.