Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/95: Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG) · 66 Seiten

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Die Schweiz befasst sich deshalb seit dem Fall Marcos sehr intensiv mit Fragen der Rückerstattung von Potentatengeldern. Sie hat zu diesem Zweck ein Dispositiv entwickelt, das auf zwei Säulen beruht: der Prävention und der Repression. Die Prävention wurde in Zusammenarbeit mit dem Bankensektor fortlaufend verstärkt. Hier ist eines der wichtigsten Instrumente das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG)1. Der zweite Pfeiler beruht auf dem Strafgesetzbuch (StGB)2 und dem Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG)3, das die Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Beschlagnahme und Rückerstattung von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen herrühren, ermöglicht. Der Bundesrat hat wiederholt festgestellt, dass die Schweiz aus Reputationsgründen in der Lage sein muss, verbrecherisch erworbene und in der Schweiz deponierte Vermögenswerte möglichst rasch und transparent an die Herkunftsländer zurückzuerstatten.

Das Zwei-Säulen-System aus Prävention und Repression hat sich alles in allem bewährt. In den letzten fünfzehn Jahren konnte die Schweiz rund 1,7 Milliarden CHF zurückerstatten. Die Weltbank schätzt, dass sich der Betrag der während dieser Zeitspanne weltweit insgesamt zurückgeführten Gelder auf 4 bis 5 Milliarden USD beläuft. Dabei gilt es zu beachten, dass die Schweiz gemäss Schätzungen an weltweit siebter Stelle rangiert, was die Grösse des Finanzplatzes anbelangt. Unser Land hat sich auf diesem Gebiet durch sein Engagement und die erzielten Resultate eine international anerkannte Führungsrolle erarbeitet.

Gestohlene Gelder sollen transparent zurückgeführt und in Programmen und Projekten eingesetzt werden, die der Bevölkerung zugute kommen. Neben der Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Herkunftsstaats geht es dabei auch um die Schaffung von Gerechtigkeit und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze. Politisch exponierte Personen, die ihre Macht missbraucht haben, sollen für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden. Dies entspricht dem allgemeinen Engagement der Schweiz im Kampf gegen die Straflosigkeit. Eine Situation, in der die juristische Aufarbeitung der Herkunft der gesperrten Vermögenswerte aufgrund der Situation im Herkunftsstaat über Jahre blockiert ist und dadurch die Rückerstattung verunmöglicht, liegt nicht im Interesse der Schweiz. Zudem halten sich Fälle von Potentatengeldern oft während Jahren in der internationalen Presse. Sie stellen damit für den Empfangsstaat ein Reputationsproblem dar.

Mit den Ereignissen des Arabischen Frühlings hat die Thematik der Sperrung und Rückführung von Potentatengeldern auf internationaler Ebene deutlich an Bedeutung gewonnen. Die von einem Umbruch betroffenen Staaten, allen voran Tunesien und Ägypten, haben sich sehr rasch an die Staaten mit wichtigen Finanzplätzen gewandt. Sie vermuten, dass die gestürzten Präsidenten Ben Ali und Mubarak in grossem Umfang staatliche Gelder und andere Vermögenswerte beiseite geschafft haben, und bitten die Staaten mit wichtigen Finanzzentren um deren Unterstützung bei der strafrechtlichen Klärung der entsprechenden Vorwürfe. Der Bundesrat hat Anfang 2011 umgehend auf den politischen Umbruch in Nordafrika reagiert und die in der Schweiz gelegenen Gelder der gestürzten Präsidenten Ben Ali und Mubarak gestützt auf seine in der Bundesverfassung verankerten Befugnisse gesperrt. Andere Staaten, allen voran die Mitgliedstaaten der EU, zogen wenige Tage später mit

1 SR 955.0

2 SR 311.0

3 SR 351.1