Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/95: Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG) · 66 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
der Reihe der Lausanne-Seminare5 oder über die Entsendung von Experten in Sachen Finanzkriminalität. Durch diese Schritte konnten wichtige Fortschritte erzielt werden, zum Beispiel der Vollzug erster Rechtshilfeersuchen. Es bestehen jedoch weiterhin bedeutende Herausforderungen. Staaten in einer postrevolutionären Phase befinden sich oft in einer schwierigen und verworrenen Lage. Dies wirkt sich auch auf die Tätigkeit der Justiz und der staatlichen Institutionen allgemein aus. Eine derartige Situation kann es der Justiz erheblich erschweren, ihre Ermittlungen konsequent voran zu treiben. In Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des IRSG setzt der Vollzug von Rechtshilfeersuchen zudem voraus, dass die Verfahren im Herkunftsstaat den menschenrechtlichen Standards der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)6, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II)7 sowie weiteren völkerrechtlich anerkannten Mindestgarantien entsprechen.
Mit den geschilderten Herausforderungen sieht sich nicht nur die Schweiz konfrontiert. Sie betreffen auch andere Staaten, die Rechtshilfeersuchen aus Tunesien, Ägypten und anderen Staaten des Arabischen Frühlings erhalten haben, weil vermutet wird, dass auf ihren Finanzplätzen Gelder kriminellen Ursprungs aus den betroffenen Staaten lagern. Dazu kommen die hohen Erwartungen der Bevölkerung in den Herkunftsstaaten, was den Umfang der zurück zu erstattenden Gelder sowie den Zeithorizont für die Lösung der einzelnen Fälle betrifft. Dementsprechend bilden die Vermittlung realistischer Perspektiven über Umfang und Dauer der Verfahren einen zentralen Bestandteil der Kontakte mit den Herkunftsstaaten.
Die von der Schweiz entwickelten Lösungsansätze haben bisher viel Beachtung erfahren. Ihre auf dem Gebiet der Sperrung und Rückführung von Potentatengeldern erarbeitete Führungsrolle wird international anerkannt und verschafft ihr aussenpolitischen Goodwill. Das in den vergangenen zwei Jahren deutlich gestiegene Interesse an einem Einbezug der Schweiz in entsprechende Foren im Rahmen der EU, der G8, etc. illustriert diesen Umstand.
1.4 Auftrag des Bundesrates zur Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage
Die Vermögenssperrungen gegen die gestürzten Präsidenten Ben Ali und Mubarak und deren Umfeld stützen sich auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV). Die Anrufung dieser Bestimmung muss aus rechtsstaatlichen Gründen auf Ausnahmefälle beschränkt sein. Nach dem Fall Marcos 1986 hatte der Bundesrat bis zum Beginn des Arabischen Frühlings nur in einem einzigen weiteren Fall von Artikel 184 Absatz 3 BV Gebrauch gemacht, um eine Sperrung ausländischer Vermögenswerte zu Sicherungszwecken anzuordnen. Es handelte sich dabei um die Sperrung der Guthaben des gestürzten Präsidenten Mobutu aus der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 1997.
5Seit 2001 organisiert das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten
EDA in Lausanne in regelmässigen Abständen internationale Expertenseminare zum Thema Rückführung gestohlener Potentatengelder (Asset Recovery).