Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/95: Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG) · 66 Seiten

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Vermögenssperrungen nach. Zwei Jahre nach Beginn der politischen Transformation in Nordafrika zeigt sich immer deutlicher, dass der Frage der Rückführung gestohlener Gelder eine Schlüsselrolle bei der künftigen Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen der europäischen Länder mit den Staaten Nordafrikas zukommen wird. Es besteht auch die zunehmende Tendenz, die jeweiligen Finanzplätze bzw. Empfangsstaaten für die Lösung solcher Rückführungsfälle verantwortlich zu machen. Eine derartige Entwicklung kann nicht nur zur Belastung für die bilateralen Beziehungen zwischen Herkunfts- und Empfangsstaaten werden, sondern sich erschwerend auf die unabhängige Arbeitsweise der ermittelnden Justizbehörden auswirken. Zudem stellt der Bundesrat fest, dass Staaten mit bedeutenden Finanzplätzen (z.B. Grossbritannien oder die USA), aber auch zahlreiche wichtige Foren der internationalen Zusammenarbeit (z.B. die G8 oder die EU) der Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte heute eine immer prominentere Rolle einräumen. Die Ereignisse des Arabischen Frühlings haben auf diesem Gebiet eine spürbare Dynamik ausgelöst. Es ist absehbar, dass sich diese Entwicklung auch auf die internationalen Standards und Praktiken bei der Rückführung gestohlener Gelder niederschlagen wird.

1.2 Das schweizerische Dispositiv zur Abwehr und Rückführung von Potentatengeldern

Die Schweiz verfügt über ein international anerkanntes und wirksames Dispositiv zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Finanzkriminalität. Sie hat ein fundamentales Interesse daran, dass keine Vermögenswerte krimineller Herkunft auf den Schweizer Finanzplatz gelangen. Dennoch ist auch sie von Fällen betroffen, in denen politisch exponierte Personen Vermögenswerte verbrecherischer Herkunft in der Schweiz anlegen.

Die Politik der Schweiz zur Bekämpfung der Kriminalität von politisch exponierten Personen ist im Lauf der vergangenen zwanzig Jahre ständig weiterentwickelt und verbessert worden. Heute bildet sie ein kohärentes System, das auf den beiden Säulen Prävention und der Repression aufbaut. Dieses System setzt sich aus den folgenden fünf Komponenten zusammen:

1. Korruptionsprävention

Die Bekämpfung der Korruption in Staaten, mit denen die Schweiz zusammenarbeitet, nimmt in der schweizerischen Aussen- und Entwicklungspolitik einen hohen Stellenwert ein. Konkrete Massnahmen werden zum Beispiel bei Programmen zur guten Regierungsführung umgesetzt. Alle Zusammenarbeitsverträge enthalten Klauseln zur Korruptionsbekämpfung.

2. Identifikation der Vertragspartei und der Herkunft der Gelder

Die Schweizer Geldwäschereigesetzgebung zielt darauf ab zu vermeiden, dass Gelder, die möglicherweise aus Verbrechen stammen, auf den Schweizer Finanzplatz gelangen. Die strengen Regeln der Geldwäschereigesetzgebung verpflichten die Schweizer Banken und alle anderen Erbringer von Finanzdienstleistungen, nicht nur die Vertragspartei zu identifizieren, sondern auch die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen («Know Your Customer»). Das schweizerische Geldwäscherei-