Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
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Eine neue Organisation erhöhe die Komplexität. Da das Zentrum die bestehenden Partner nicht ersetze, mische ein zusätzlicher Player mehr mit (H+). Eine Netzwerklösung mit der Stärkung bestehender Organisationen sei zu bevorzugen (H+). Die angebrachten Ziele könnten auch ohne Schaffung eines Zentrums erreicht werden, wenn man die Kräfte richtig bündle und Kompetenzen den richtigen Partnern zuweise (H+).
Die im Vorfeld immer wieder besprochene wichtige Vernetzung und Koordination aller Akteure und deren Aktivitäten als eine der Hauptaufgaben eines solchen Zentrums seien im Gesetz nicht berücksichtigt. Die aufgezählten Organe Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Revisionsstelle bildeten diesen Anspruch nicht ab (H+).
Die Aufgaben und die Rolle des Zentrums für Qualität seien nicht genügend präzisiert (PKS). Dasselbe gelte für die Zusammenarbeit und das Networking des Zentrums für Qualität mit Partnern und anderen Institutionen im Gesundheitssektor. Der Interessensspielraum sei zu gross, die Angaben zu wenig konkret (PKS, PSS).
Es fehlten überwiegend Rahmenbedingungen, um die Qualität von integrierten Behandlungspfaden beurteilen zu können und beabsichtigte Qualitätsmessungen im ambulanten Bereich sollten mit bereits bestehenden Qualitätsmessungen im stationären Bereich übereinstimmen bzw. abgestimmt sein (PKS). Curaviva und senesuisse machen in ihrer Stellungnahme auch bezüglich der Rolle der Akteure überdies darauf aufmerksam, dass aus ihrer Sicht die Entstehung des geplanten Zentrums für Qualität gemäss vorliegendem Vorentwurf einen massiven Abbau der bestehenden kantonalen Kompetenzen im Bereich der Pflegeheime bedeuten könnte.
Der Top-Down Ansatz stehe im Kontrast mit der dezentralen Organisation des Gesundheitswesens in welchem insbesondere die Kantone eine zentrale Rolle spielen (H+).
Unklar sei auch, wo die Prioritäten gesetzt werden sollen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass sinnvolle Qualitäts-Initiativen auf der Strecke blieben (Swiss Reha, Curaviva, senesuisse). Aus Sicht von Swiss Reha sollte vor allem dort angesetzt werden, wo der seit 1996 bestehende Gesetzgebungs-Auftrag von Krankenversicherern und Leistungserbringern nicht umgesetzt werde.
Schnittstellen zwischen oder eine künftige Zusammenarbeit mit dem nationalen Zentrum und bisherigen Akteuren würden nur angedeutet, aber nicht eindeutig aufgezeigt (Swiss Reha). Die Rolle der anderen Akteure im Bereich der Qualitätsmessung und -entwicklung werde nicht definiert resp. zu wenig präzise umschrieben (PKS).
Aus Sicht der von den Mitgliedern der Konferenz Kantonale Krankenhäuser K3 vertretenen Spitäler und Kliniken werden die Aktivitäten zur Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit als originäre Aufgaben eines jeden Betriebes wahrgenommen (K3). Einerseits bestehe eine Pflicht gegenüber den Patientinnen und Patienten zur bestmöglichen Behandlung, anderseits sei es im existenziellen Interesse jedes Betriebes, eine vergleichbar gute oder wenn möglich überdurchschnittliche Qualität und Sicherheit auszuweisen (K3).
Der erläuternde Bericht (Seite 3) erwähne, dass die Prozesse und Rollen der bisherigen Akteure unverändert bleiben sollen (H+, Curaviva, Senesuisse). Dies werde mitnichten so sein. Zudem müsste damit gerechnet werden, dass sich heute aktive Akteure zurückziehen und auf das Bundeszentrum warten, statt sich selber weiterhin zu engagieren (H+). Im Weiteren sei zu bedenken, dass somit zwar die bestehenden Bestrebungen weiterhin bestehen sollten, aber sie würden zusätzlich noch durch staatliche Programme, Vorschriften und Kontrollen erweitert werden (Curaviva, senesuisse).
Die Definition der massgeblichen Qualität könne nur und müsse über die zuständigen Fachgesellschaften erfolgen. Dieser Grundsatz sei in der Vorlage nicht verankert. Es fehle auch jeglicher Hinweis auf eine vorgesehene Berücksichtigung der von der FMH gegründeten Akademie für Qualität in der Medizin SAQM (SVLSS).
Statt eines nationalen Zentrums für Qualität seien die genannten Akteure (Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) und dessen Partner H+, santésuisse, BAG, Eidgenössische Sozialversicherer, Schweizer Kantone, FL Liechtenstein und GDK, die Stiftung Patientensicherheit Schweiz) im Bereich Qualitätsmessung und -entwicklung zu stärken resp. stärker einzubinden (PKS).
Die bestehenden Organisationen im Bereich Qualitätsmessung und - entwicklung setzten sich aus Personen aus der Praxis zusammen bzw. werden durch diese getragen, was zu einer breiten Akzeptanz führe und dies könne von einem Bundeszentrum für Qualität, mangels dieser Stützung nicht gesagt werden (PKS, Curaviva, Spitex).