Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht
und Organisationen in Auftrag geben. Auch sei es nicht sachgerecht, dem Bund die Kompetenz zur Festlegung nationaler Programme und Projekte zur Sicherung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen zu erteilen (Zielkonflikte).
Der Groupe Mutuel begrüsst die Etablierung einer nationalen Qualitätsstrategie und die Ausarbeitung von entsprechenden Programmen durch die Tarifpartner, lehnt aber die Errichtung eines Qualitätszentrums ab. Nach seiner Meinung sollte sich der Bund darauf beschränken, auf Gesetzesebene Rahmenbedingungen sowie Massnahmen/Sanktionen festzulegen, die im Falle der Nichtbeachtung der ersteren zu ergreifen wären. Die Rahmenbedingungen könnten im KVG integriert werden, ein neues Gesetz sei dafür nicht nötig. Der Groupe mutuel spricht sich auch zugunsten einer Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern aus. Die Organisation der Qualitätssicherung könne von den bestehenden und im Bereich der Qualität anerkannten Strukturen wie insbesondere dem ANQ wahrgenommen werden. Die MTK unterstützt die im Gesetzesentwurf erwähnten Ziele der Etablierung eines Zentrums für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Insbesondere die systematische periodische Überprüfung bestehender Leistungen, das Horizon Scanning, die Öffnung für eine internationale Zusammenarbeit sowie die Einrichtung von nationalen Plattformen werde begrüsst.
Der RVK unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Sicherung der Leistungs- und Behandlungsqualität in der OKP, lehnt die vorgeschlagene Errichtung eines Zentrums für Qualität aber ab. Der Aufgabenbereich sei diffus und die Finanzierung durch Prämiengelder werde abgelehnt. Zur Durchsetzung der Qualitätsanforderungen habe der Bund bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Übrigen werde auf die Stellungnahme von santésuisse verwiesen, deren Kritikpunkte- und Alternativvorschläge uneingeschränkt geteilt würden.
santésuisse unterstützt die Absicht des Bundes, die Qualität zu verbessern und die Kosten zu dämpfen, allerdings sei das vorgeschlagene Zentrum für Qualität der falsche Weg, um dieses Ziel zu erreichen. Im Bereich der Qualitätsarbeit kreiere das Zentrum Doppelspurigkeiten für die Versicherten, ohne aber im Gegenzug einen messbaren Mehrwert zu schaffen. santésuisse lehne das vorgeschlagene Zentrum für Qualität daher ab. Im Bereich der Qualitätsarbeit solle der Bund für bessere Rahmenbedingungen sorgen, damit Versicherer und Leistungserbringer gemeinsam die ihnen im KVG zugewiesene Rolle wahrnehmen und die Qualitätsarbeit vorantreiben können. Ein Kritikpunkt sei die fehlende Verbindlichkeit von Qualitätsvorgaben, da die Krankenversicherer ohne diese ihre Rolle, nämlich die Beantragung von Sanktionen bei den kantonalen Schiedsgerichten, nicht genügend wahrnehmen können. Den Versicherten würden mit dem Zentrum zu wenig Gehör verschafft und die Finanzierung über Prämiengelder werde abgelehnt. Auch sollen die bestehenden Organisationen wie EQUAM, ANQ, QUALAB oder die Stiftung für Patientensicherheit, welche bereits über das notwenige Know-How verfügen, genutzt werden, anstatt dass neue Parallelstrukturen aufgebaut werden. Das BAG könne eine koordinierende Aufgabe wahrnehmen, doch sei dafür kein neues Zentrum notwendig. Auch sei das definierte Aufgabenspektrum schwammig und unvollständig. Im Bereich der Bewertung von Gesundheitstechnologien und der periodischen Re-Evaluation der OKP-Leistungen sehe man ebenfalls Handlungsbedarf. Viele Leistungen würden hinsichtlich der WZW-Kriterien ungenügend überprüft. Die Integration der Aufgaben im Bereich HTA in das Zentrum und die Regelung im Rahmen eines neuen Bundesgesetzes werde aber abgelehnt. Die Koordination des HTA-Prozesses solle nicht durch das BAG, sondern eine externe und unabhängige Institution unter den im Konsens SwissHTA definierten Rahmenbedingungen stattfinden.
Der SVV begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen und der Versorgung sowie die Transparenz in der sozialen Krankenversicherung zu fördern. Allerdings sei der Weg über ein neu zu schaffendes Zentrum nicht zielführend und wird abgelehnt. Es wird befürchtet, dass ein zusätzlicher Akteur das Umfeld verkompliziere. Den Krankenversicherern oder Ihren Verbänden werde keine Beteiligung am Zentrum zugedacht, es entstehe ein zusätzlicher Aufwand für die Krankenversicherer. Der Prämienzuschlag sei für versicherte Personen nur schwer nachvollziehbar und es fehle auch die Analyse in Bezug auf die Auswirkungen des Zentrums auf andere (Sozial)Versicherungen. Es würde begrüsst, wenn das BAG Alternativen zum Zentrum nochmals detailliert prüfen würde. Im Vordergrund stünden dabei eine Teilrevision KVG und das Verfolgen der von der Vorlage anvisierten Ziele innerhalb der bestehenden Strukturen.