Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Im Rahmen von Qualitäts-Projekten arbeite der Spitex Verband Schweiz bereits sehr erfolgreich mit dem Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Statistik sowie dem Obsan zusammen (Spitex).

Curaviva und senesuisse befürchten, dass zu viele Daten erhoben werden und dass diese aufwendig, kostspielig und bei der Publikation längst überholt seien. Auch belaste dies die Heime und deren Personal. Auf die Idee der zusätzlichen Datenerhebungen und -auswertungen sollte die Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses angewendet werden (Curaviva, senesuisse).

Eine Bezahlung oder Entschädigung der Pflegeinstitutionen und deren Betreuungs- und Pflegefachkräfte für diese Tätigkeit sei im vorliegenden Vorentwurf nicht vorgesehen (Curaviva, senesuisse).

Bezüglich der Finanzierung äussern sich Curaviva und Senesuisse, dass das das Institut zusätzliche Steuergelder koste, ohne einen Nutzen nachzuweisen. Am schlimmsten erscheine es aber, dass mit Zusatzaufwänden die Zeit zur Pflege und Betreuung der Bewohnenden entsprechend vermindert würde (Curaviva, senesuisse).

Zunächst falle auf, dass primär mit höheren Kosten zu rechnen wäre, welche entgegen den Behauptungen des EDI wohl insgesamt keine kostendämpfende Wirkung mehr haben würden (VLSS). Eine Ausdehnung der Aufgaben, welche bereits heute gestützt auf das KVG bestehen, sei unter diesem Aspekt nicht zielführend (VLSS).

Die nationalen Plattformen seien ein wichtiges Instrument, mit welchem die Erfüllung der Qualitätssicherungsaufgaben in die richtigen Bahnen gelenkt werden könne (VLSS).

Obwohl die Bedeutung der nationalen Plattformen im erläuternden Bericht erwähnt werde, finden diese im Gesetzestext keine Erwähnung. Das Anhörungsrecht beschränke sich vielmehr auf die systematischen wissenschaftlichen Kontrollen, welche zur Sicherung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen durchgeführt werden sollen (VLSS).

Für das Health Technology Assessment sei kein zusätzliches Zentrum notwendig, sondern Klärung der Inhalt und Prozesse der Leistungszulassung, Professionalisierung der Strukturen und Aufstockung der Finanzen (H+).

Beispielsweise würde die Stiftung Patientensicherheit in ihrer Existenz gefährdet, wenn der Bund in seinem Qualitätszentrum neu die Patientensicherheitsprogramme realisieren wolle, die heute von der Stiftung geführt werden (H+). H+ schätzt die Unterstützung der Pilotprogramme der Stiftung durch das BAG und sieht dieses Modell auch für künftige Projekte als das geeignetste (H+).

Wie im erläuternden Bericht erwähnt, dass im ambulant-ärztlichen Bereich noch keine Qualitätsverträge zustande gekommen sind, entspreche den Tatsachen. Deshalb solle sich der Bund wenn schon hierauf konzentrieren und nicht bestehende Arbeiten und Organisationen kritisieren oder gar gefährden. Der Bund habe vom Recht, Qualitätsanforderungen zu verordnen, noch nie Gebrauch gemacht und den Akteuren im Gesundheitswesen bisher nie mitgeteilt, was er genau von ihnen erwarte (H+). Im erläuternden Bericht zum Gesetzesentwurf blieb unerwähnt, dass der Ständerat die Motion 12.3333 „Qualitätssicherung in Pflegeheimen“ einstimmig abgelehnt hat. Es bestehe also – auch gemäss den parlamentarischen Voten – der eindeutige Wille des Gesetzgebers, die Pflegeheime nicht in ein aufoktroyiertes Qualitätskonzept des Bundes zu zwingen, sondern der erarbeiteten Lösung der Branche den Vorzug zu geben (Curaviva, Senesuisse).

Curaviva und senesuisse teilen die äusserst negative Einschätzung zu den bisherigen und laufenden Arbeiten im Bereich der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen nicht. Besonders in den Alters- und Behinderteninstitutionen wurden sowohl die medizinische Qualität wie vor allem auch die genauso wichtige Lebensqualität der betroffenen Personen enorm gesteigert.

2.1.4 Versicherer

(curafutura, Groupe Mutuel, MTK, RVK, santésuisse, SVV)

Die meisten Versicherer lehnen das Zentrum ab, einzig die Medizinaltarif-Kommission (MTK) unterstützt die Etablierung eines Zentrums.

Curafutura begrüsst die Bestrebungen des Bundes in den Bereichen Qualitätssicherung und Bewertung von Gesundheitstechnologien und anerkennt den potentiellen Nutzen der Schaffung eines Zentrums für Qualität. Doch vermisst würden konkrete Erläuterungen (klar formulierte Ziele) und ein klares Bekenntnis zum substantiellen Einbezug der Stakeholder. In weiten Teilen würde der Bund bereits heute über die notwendigen Aufträge und Kompetenzen verfügen. Insbesondere solle das Zentrum nicht selbst HTA und Qualitätssicherungsmassnahmen durchführen, sondern an bestehende Institutionen

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