Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
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2.1.5 Dachverbände der Wirtschaft
(asd, cP, economiesuisse, FER, SBLV, SGB, sgv)
Der asd begrüsst die Qualitätsbestrebungen, aber hält das geplante Zentrum als nicht notwendig. Er stellt fest, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Aufgaben des Zentrums für Qualität in etlichen Gebieten mit Tätigkeiten bereits bestehender Organisationen Überschneidungen aufzeigen, was nach Überprüfung rufe.
Nach dem cP überzeugt die Errichtung eines Zentrums nicht. Das cP stellt sich strikt dagegen. Das BAG würde auf Kosten eines schwerfälligeren Verfahrens ersetzt. Die Netzvariante, die auf den von den verschiedenen Institutionen entwickelten Kompetenzen abstellt, wird unterstützt.
Economiesuisse lehnt ein zentrales, nationales Qualitätsinstitut ab und weist darauf hin, dass ein unmittelbarer Handlungsbedarf im Bereich der Steuerung des Gesundheitssystems nicht gegeben sei und die gesetzlichen Grundlagen genügten. Es werden vier Problembereiche einer zentralen Qualitätssteuerung identifiziert: die Erfahrungen im Ausland mit zentralen Institutionen seien nicht ermutigend (Hinweis auf britisches Qualitätsinstitut „NICE“), die Rollen und Aufgaben seien sehr offen formuliert, der Aufbau einer neuen Parallelstruktur sei unausweichlich und ergäbe neuen Koordinationsbedarf, der zentrale Ansatz hätte eine motivationshemmende Wirkung an der Basis und es dürfe der Fokus nicht nur auf die OKP gelegt werden. Die Finanzierung dürfe nicht über eine zusätzliche Prämienabgabe gerechtfertigt werden, sondern über Steuermittel oder eine Abgabe bei den Leistungserbringern. Es müsse eine Verschiebung der Prioritäten zum BAG ins Auge gefasst werden.
Die FER ist von der Gründung eines nationalen Qualitätszentrums nicht überzeugt und begrüsst dies deshalb nicht. Die existierenden Strukturen wären ausreichend und sollten unterstützt werden, um die Arbeit der bereits bestehenden Akteure zu stärken.
Der SBLV ist sehr skeptisch in Bezug auf das Zentrum und bezweifelt, ob mit dem Zentrum die geplanten Ziele erreicht werden können. Es werde befürchtet, dass zusätzliche Arbeit und Kosten verursacht werden.
Der SGB begrüsst die Bestrebungen des Bundes, gesetzliche Grundlagen und Strukturen zu schaffen, um koordinierend und unterstützend im Bereich der Qualitätssicherung und Patientensicherheit zu wirken. Hingegen seien die Handlungsfelder zu eng gefasst, es sollten u.a. die Handlungsfelder auf den Bereich Pflege und Arbeitsbedingungen erweitert und die vorgeschlagenen Massnahmen mit behandlungsprozessorientierten Projekten ergänzt werden. Das Personal sei der Personalgesetzgebung des Bundes zu unterstellen. Sozialpartner und PatientInnenorganisationen seien sowohl im Verwaltungsrat als auch in die Nationale Plattform aufzunehmen.
Der sgv lehnt die Gründung eines unabhängigen Zentrums und die Vernehmlassungsvorlage als Ganzes dezidiert ab. In den vergangenen Jahren seien mannigfaltige Anstrengungen unternommen worden und das schweizerische Gesundheitswesen befände sich auf gutem Weg. Handlungsbedarf bestehe nur in Teilbereichen, die Zielsetzungen gelte es innerhalb der existierenden Strukturen (ANQ, SwissHTA) und schwergewichtig mit den momentan zur Verfügung stehenden Mitteln zu verfolgen. Allfällig notwendige Anpassungen seien im KVG und nicht in einem separaten Gesetz unterzubringen. Dort wo der Bund aktiv werden müsse, sei dies mit dem heutigen Personalbestand durch das BAG zu erledigen. Die vorgeschlagenen Kosten für das Zentrum seien zu hoch und neue Zuschläge auf die Krankenversicherungsprämien würden klar abgelehnt.
2.1.6 Politische Parteien
(CVP, EDU, EDU Kanton St. Gallen, SP, SP60+, FDP, SVP)
Die Mehrheit der politischen Parteien lehnt die Schaffung eines Zentrums für Qualität ab. Die SP sowie SP60+ befürworten grundsätzlich das Zentrum, alle anderen Parteien sprechen sich gegen den Gesetzesentwurf aus.
Die CVP begrüsst das Bestreben im Bereich der Qualität, lehnt die vorgeschlagene Form eines Kompetenzzentrums jedoch ab. Sie spricht sich für die Schaffung von Strukturen und der Organisation im BAG aus. Anstatt neue Parallelstrukturen aufzubauen, sollen bestehende, etablierte Institutionen wie der ANQ, QUALAB oder Patientensicherheit einbezogen werden. Die Umsetzung der Qualitätsanforderungen sei im Aufgabenkatalog nicht enthalten. Die CVP unterstützt die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) sowie die Überprüfung des zweckmässigen Einsatzes und des Nutzens von