Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Leistungen. Der Einbezug von internationalen Erkenntnissen sei dabei grundlegend. Es wird eine paritätische Finanzierung gefordert. Die alleinige Finanzierung durch die Prämienzahler sei nicht gerechtfertigt.

Die EDU ist der Ansicht, dass ein neues Zentrum für Qualität nicht nötig sei. Sie unterstützt das Ziel einer wirksamen Kontrolle von Wirksamkeit, Qualität und Effizienz im Bereich des Gesundheitswesens. Das geplante Zentrum sei unnötig, weil die verfügbaren Ressourcen wirksamer und zielgerichteter durch eine bedarfsgerechte Optimierung und vor allem eine verbesserte Koordination bestehender Organisationen und Institutionen eingesetzt werden können. Es handle sich um eine völlig unnötige Parallelorganisation, welche quasi aus dem luftleeren Raum die Organisationen im Gesundheitswesen diktiere und durch die administrative Aufblähung Kosten ohne Gegenleistung bringe.

Die EDU des Kantons St. Gallen lehnt das geplante Zentrum ab. Speziell wird darauf hingewiesen, dass die Beziehung zwischen Gesundheitsfachpersonen und den Patienten zunehmend unter fehlender Zeit leiden, was Kosten nach sich ziehe. Die Vorlage sei ein Versuch, das im Parlament gescheiterte Präventionsgesetz durch die Hintertüre durchzusetzen und stelle eine unnötige bürokratische Aufblähung dar. Die Ziele seien unterstützungswürdig, doch werde damit auch eine Rationierung der Gesundheitsleistungen befürchtet.

Die SP unterstützt die vom Bundesrat anvisierten Ziele und hebt hervor, dass die Gründung eines nationalen Zentrums für Qualität ein Teil der vom Bundesrat im Jahr 2011 festgelegten Strategie Gesundheit2020 darstelle und damit eines der Ziele der Aktionsfelder erfülle. Für die SP kann die Schweiz auf diese Weise ihren Rückstand gegenüber anderen Staaten, welche bereits ähnliche Programme eingeleitet haben, aufholen und der Bevölkerung den Zugang zur Spitzenmedizin und leistungsfähigerer Pflege ermöglichen. Das Projekt gehe daher in die richtige Richtung und stelle die Interessen der Patienten ins Zentrum der Bestrebungen. Der Aufgabenkatalog wird gutgeheissen. Im erläuternden Bericht befänden sich allerdings noch Informationslücken zur Koordination und Transparenz, welche zu verbessern seien. Die neuen Aufgaben sind aus Sicht der SP in Absprache mit den spezialisierten Kreisen und Institutionen im Bereich der medizinischen und sozialen Forschung anzugehen. Das Zentrum solle sich auch vertieft mit den Versorgungsstrukturen auseinandersetzen und sich in seinen Aktivitäten nicht auf den Bereich der OKP beschränken. Die Kompetenzen des Zentrums müssten ausgeweitet werden, damit eine regulatorische Funktion gegeben sei und die Empfehlungen einen verbindlicheren Charakter hätten. Die Verstärkung des Gewichts der HTA zur Beurteilung von neuen Technologien werde als zentral erachtet.

Die SP60+ lehnt die Vorlage ab, es wird bezweifelt, dass die Ziele mit der Schaffung eines Zentrums erreicht würden. Ein Institut mache nur Sinn, wenn es auch steuernde, kontrollierende und sanktionierende Funktionen ausüben könne. Um die Qualität zu verbessern, müsse primär in personelle Ressourcen in der Patientenversorgung investiert werden; gut ausgebildetes Personal mit genügend zeitlichen Ressourcen sei der beste Garant für eine gute qualitative Gesundheitsversorgung. Nach Auffassung der SP60+ müssten die Kantone mehr in die Pflicht genommen werden, gegenüber den Leistungserbringern verbindliche Qualitätsvorgaben zu machen. Der Langzeitpflege werde zu wenig Beachtung geschenkt, die Handlungsfelder seien zu eng gefasst und auch werde der Migrationsbereich nicht angesprochen.

Die FDP lehnt den Gesetzesentwurf und damit auch das vorgeschlagene Zentrum als teure Parallelstruktur ab – der Netzwerkansatz sei der zielführende Weg. Innerhalb der letzten zehn Jahre sei der Bereich der Qualitätssicherung deutlich vorangekommen. Ein Zentrum würde nach Ansicht der FDP die laufenden Projekte verdrängen und so Innovationen in diesem wichtigen Bereich ersticken. Die Kostenseite wird mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung hinterfragt. Auch würden Doppelspurigkeiten aufgebaut, anstatt Synergien genutzt. Das „Top-Down-Vorgehen“ sei zum Scheitern verurteilt. Das BAG wird aufgefordert, seine Organisation so anzupassen, damit es den gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Artikel 22a, 32-33, 36-40 und 58 KVG endlich nachkomme. Dafür bedürfe es keines neuen Bundesgesetzes, das KVG könne angepasst oder ergänzt werden. Es könne auf bestehende und etablierte Massnahmen und Aktivitäten der Stakeholder abgestützt werden (Konsens Swiss HTA). Der Bund habe dabei klare Entscheidungskompetenz (Decision).

Aus Sicht der SVP sind die vorliegende nicht zielführende und zentralistische Bestrebung und ein technokratischer Kontrollapparat deutlich abzulehnen. Die verschleiernden Schlagworte Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit täuschten nicht über die Tatsache hinweg, dass der Bund hier eine weitere Verstaatlichung und Vereinheitlichung anstrebe, welche zu Lasten der Prämien- und Steuerzahler ohne Mehrwert vollzogen würden. Gegen die grundsätzlichen Ziele der Vorlage sei nichts einzuwenden,

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