Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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aber der Weg ins Ziel sei der falsche. Anstatt einem etatistischen und zentralistischen Trend folgend und mit neuen Gesetzen schwammige Kompetenzen schaffend, solle der Bund seine bereits zugeschriebenen Kompetenzen nach KVG wahrnehmen. Ein Zentrum würde als Parallelstruktur bestehende und durchwegs bereits bewährte Qualitätsbestrebungen in der Branche verdrängen. Die offen formulierten Rollen und Aufgaben würden zu einer Ausweitung der Kontrolltätigkeit führen. Die Massnahmen seien keineswegs kostendämpfend, sondern kostentreibend. Zusätzliche Vorschriften und überflüssige Messvorschriften führten dazu, dass finanzielle und personelle Ressourcen fehlten, z.B. bei der Patientenbetreuung oder das System würde nochmals verteuert. Eigenverantwortung und gesunder Wettbewerb seien zu fördern.

2.1.7 Andere Institutionen des Gesundheitswesens

(ANQ, BFG, CSCQ, Caritas Schweiz, CardioVasc Suisse, EQUAM, Gesundheitsförderung Schweiz, Institute for Innovation & Valuation in Health Care, Kalaidos Fachhochschule Gesundheit, Krebsliga Schweiz, Swiss Medical Board, Medical Woman Switzerland, PULSUS, QualiCCare, QUALAB, Strategic Advisory Board, SAMW, Swissnoso, Patientensicherheit Schweiz, sQmh, SRK, SSR, VASOS,

FSP, labmed, EVS, SVBG, SSO, SVDE, pharmaSuisse, SDV, Verein Komplikationenliste VKL, K/SBL, ARLD, physioswiss, FAMH, Verein zur Förderung der Neurovegetativen und Ganzheitlichen Gesundheit)

Der ANQ unterstützt die Bestrebungen des Bundes um Qualitätsverbesserung, mehr Transparenz und Patientensicherheit im Schweizer Gesundheitswesen. Begrüsst werden insbesondere die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, eine verstärkte Koordination und Hilfestellung bei der Vernetzung und Verbreitung von Qualitätsinitiativen. Er empfindet ein Zentrum für Qualität als eine Parallelstruktur zu bestehenden Organisationen. Er vertritt zudem die Ansicht, dass die Ziele der Vorlage mit dem angestrebten Zentrum nicht erreicht werden können. Der ANQ sei aufgrund seiner bisherigen Leistungen prädestiniert, auch künftig die Qualität im stationären Bereich zu messen und deren Resultate zu veröffentlichen. Handlungsbedarf bei Qualitätsmessungen besteht heute im ambulanten sowie an den Schnittstellen zwischen den stationären und ambulanten Bereichen. Aus Sicht des ANQ sollte der Bund gezielt Rahmenbedingungen erschaffen, um die Qualität von integrierten Behandlungspfaden beurteilen zu können. Die Einführung von Qualitätsmessungen im ambulanten Bereich sollte in Übereinstimmung mit den schon bestehenden stationären Messungen erfolgen.

Das BFG vertritt den Standpunkt, dass für die in der Gesetzesvorlage genannten Aktivitäten die aufwändige Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt nicht notwendig ist. Das BAG könne bereits jetzt Aufträge an Dritte vergeben. Es brauche kein Zentrum für Qualität, sondern einen Leistungsauftrag an die Organisationen, die bereits aktiv sind. Im Bereich HTA brauche es keine „Vorhalteleistungen“, sondern ebenfalls eine koordinierende Plattform, über welche die notwendigen HTA-Studien an Institutionen vergeben werden, welche vom Bund akkreditiert / zertifiziert sein sollten. Auch hierfür sei keine Ausgliederung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts notwendig.

Das CSCQ, welches Ringversuche im Auftrag der Qualab durchführt, unterstützt die Schaffung eines Zentrums für Qualität.

CTS begrüsst das Engagement des Bundes für die Qualität der medizinischen Leistungen und erachtet die Schaffung des Zentrums für Qualität als wichtige Massnahme. Sie empfiehlt, die Sicherstellung des chancengleichen Zugangs zu den Leistungen des Gesundheitssystems für alle in die Ziele aufzunehmen.

Die Organisation CardioVasc Suisse begrüsst die Absicht des Bundes, Qualität und Patientensicherheit sowie Transparenz zu fördern und entsprechende finanzielle Mittel einzusetzen. Sie ist jedoch der Ansicht, dass der Geltungsbereich des neuen Gesetztes über die obligatorische Krankenpflegeversicherung hinausgehen sollte. Mit einem Zentrum für Qualität auf Bundesebene sollen keine Parallelstrukturen geschaffen werden. Bereits bestehende und erfolgreiche Initiativen sollen gezielt optimiert und ergänzt werden und die Komplexität im Zusammenwirken der Akteure soll verringert und nicht erhöht werden. Aktueller Handlungsbedarf sei insbesondere im ambulanten Bereich und an der Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Bereich.

Die EQUAM begrüsst, dass der Bund die längst geforderte Sicherung der Qualität verstärkt fördern will. Sie ist der Meinung, dass es kein teures und aufwändiges Zentrum des Bundes braucht. Vielmehr sollen die bestehenden Institutionen und Initiativen gefördert werden. Ein Zentrum für Qualität ist für EQUAM geschäftsschädigend, sollte EQUAM nicht miteinbezogen werden, sondern konkurriert werden.

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