Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Dies gelte selbstverständlich auch für andere Anbieter in diesem Bereich. EQUAM würde daher die Variante „Netzwerk“ und deren Koordinationsaufgabe durch den Bund eher begrüssen. Die bestehenden Organisationen sollen durch den Bund unterstützt und nicht konkurrenziert werden. EQUAM möchte eine tragende Rolle bei der Qualitätssicherung im ambulanten Bereich zugeordnet erhalten. Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt die in der Vorlage erwähnten Ziele betreffend die Qualitätsverbesserung, die Patientensicherheit und die Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Die Schaffung eines Zentrums sowie der nationalen Qualitätsplattform und der HTA-Plattform wird begrüsst.

Das Institute for Innovation & Valuation in Health Care nennt die Absicht des Bundes zur Institutionalisierung von HTA begrüssenswert. Eine stärkere Integration des Swiss Medical Board könnte zu stärkerer Akzeptanz und Vermeidung von Mehrfachstrukturen beitragen.

Die Kalaidos Fachhochschule Gesundheit begrüsst ein Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenversicherung. Die genannten Aufgaben eines Zentrums sollten wie folgt ergänzt werden: (1) Erarbeitung und Förderung von nachhaltigen, effektiven und effizienten Verbesserungsstrategien, (2) Unterstützung und Koordination der Aus- und Weiterbildungen im Bereich „Qualitätsmanagement“ mit national anerkannten Abschlüssen im Bereich Medizin, Pflege und Therapieberufe, (3) Schaffung und Lenkung eines Netzwerkes für Qualitätsmanagement und Verbesserungsstrategien im Gesundheitswesen bestehend aus Delegierten von allen Medizinal- und Gesundheitsberufen sowie (4) Erarbeitung von Vorschlägen zuhanden des Bundesrates zur Neuregelung der Haftpflicht und Kostenübernahme bei Behandlungsfehlern.

Die Krebsliga Schweiz begrüsst die Bestrebungen des Bundes, sie decken sich auch mit wesentlichen Zielen des Nationalen Krebsprogramms 2011-2015 sowie der durch den Dialog Nationale Gesundheitspolitik verabschiedeten «Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017». Sie unterstützt die Absicht, für dieses Aufgabenfeld zusätzliche Mittel einzusetzen und die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren in diesem Bereich zu fördern. Im Bericht werden verschiedene bereits bestehende Qualitätsbestrebungen aufgeführt. Die Krebsliga Schweiz ist der Ansicht, dass diese weiter Bestand haben sollen und so weiterentwickelt werden müssen, dass ihre Empfehlungen verbindlicheren Charakter erhalten. Dazu seien Rollen und Aufgabenteilung noch konkreter zu fassen. Im Bereich der Qualitätsanalyse und -sicherung insbesondere von HTA wäre eine Ressourcenkonzentration angebracht.

Das Swiss Medical Board gibt zu bedenken, dass eine zu 100% durch den Bund gesteuerte und kontrollierte HTA-Organisation und deren Produkte kaum als unabhängig und neutral wahrgenommen werden. Daran ändere auch der Einbezug der Akteure in beratenden Gremien nichts. Es plädiert daher für die Schaffung einer von Bundesrat und Bundesverwaltung operativ unabhängigen Agentur für HTA, welche über einen Leistungsauftrag gesteuert und auf eine stabile finanzielle Basis gestellt wird. Dabei sei auf bereits vorhandenen Strukturen aufzubauen, damit von den Erfahrungen und Vorleistungen des Swiss Medical Board und weiterer Akteure profitiert und Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Es weist darauf hin, dass mit dem Swiss Medical Board und der eingeleiteten Konvergenz mit SwissHTA Grundstrukturen und -voraussetzungen geschaffen sind, welche sich sehr gut dazu eignen, die Koordination und Durchführung von HTA-Programmen im Auftrag des Bundes zu realisieren.

Die Medical Woman Switzerland begrüssen grundsätzlich die Gesetzesvorlage, insbesondere die Schaffung einer unabhängigen nationalen Plattform. Wichtig sei, dass die Stakeholder durch das Zentrum nicht blockiert werden. Die Aufgaben rund um die Bewertung von Gesundheitstechnologien seien vollständig losgelöst von denjenigen im Bereich Qualität zu organisieren.

Die Vereinigung PULSUS ist der Ansicht, dass das Postulat einer kostendämpfenden und qualitätsverbessernden Wirkung des Gesetzesentwurfes jeglicher evidenzbasierten Begründung entbehrt. Die Qualitätsdienstleister, nämlich die Ärzteschaft, Zahnärzteschaft und die Therapeuten sowie die zuständigen Organisationen würden in der Gesetzesvorlage übergangen. Eine Doppelspurigkeit in der Qualitätssicherung würde gefördert werden. Daher wird der vorgelegte Gesetzesentwurf von PULSUS vehement abgelehnt. PULSUS schlägt zudem vor, dass die Koordination des HTA-Prozesses nicht durch das BAG, sondern durch eine externe und unabhängige Institution auf der Basis der im Konsens der Swiss-HTA definierten Rahmenbedingungen stattfindet.

Der Verein QualiCCare begrüsst ausdrücklich die Bestrebungen des Bundesrats zur Steigerung der Qualität und zur Koordination von Qualitätsmassnahmen im schweizerischen Gesundheitswesen. Allerdings erachtet QualiCCare den Fokus auf das KVG als zu eingeschränkt. Der vorliegende Entwurf des Bundesgesetzes setzt aus der Sicht von QualiCCare auf eine zu starke Zentralisierung der Auf-

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