Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Es ist zu begrüssen, dass der Bund die Finanzierung der Aufgaben im Bereich Quali-

tätssicherung und Patientensicherheit durch einen Prämienzuschlag auf eine sichere

Basis stellt.

Wie dargelegt verpflichtet das KVG den Bund, auf die Stärkung von Qualität und Wirt- AR schaftlichkeit hinzuwirken. Der Bund hat die aus der Umsetzung der Verpflichtung ent-

stehenden Ausgaben zu tragen. Die Finanzierung hat demzufolge aus allgemeinen Mit-

teln des Bundes zu erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird die vorgesehene Finanzie-

rung über Beiträge der Versicherer abgelehnt.

De plus, quant au financement, nous insistons sur le principe que les tâches fédérales FR doivent être financées par la Confédération seulement. Dans ce contexte, il est exclu de

les payer par le biais des primes ou la mise à contribution des ressources des cantons.

Sollte trotz allem ein neues Zentrum geschaffen werden, sind die entsprechenden Kos- AI ten allein vom Bund zu tragen, da die Qualitätssicherung bei der Gesundheitsversor-

gung dessen Aufgabe ist. Zudem müsste das Zentrum im Sinne einer dezentralisierten

Verwaltung ausserhalb der Region Bern aufgebaut werden.

La messa a disposizione di CHF 32 milioni all’anno per la gestione del Centro e per il fi- TI nanziamento delle varie istituzioni ad esso correlate, ci sembra essere un importo ele-

vato. Per una somma così importante si ritengono necessarie una migliore definizione

dei compiti e delle responsabilità, nonché una descrizione dettagliata dei costi ipotizzati.

Inoltre, ci allineiamo alla maggioranza dei Cantoni e respingiamo fermamente l’ipotesi

formulata di finanziare il Centro anche attraverso un supplemento applicato ai premi di

cassa malati. Assumendo compiti di spettanza della Confederazione, il Centro dev’es-

sere finanziato da quest’ultima. Si auspica che i costi di gestione possano essere conte-

nuti.

4. Finanzierung GDK Was die Finanzierung des Zentrums und seiner Aktivitäten betrifft, stimmt der GDK-Vor-

stand dem vorliegenden Vorschlag des Bundesrates nur teilweise zu. Es ist notwendig,

dass künftig für die Stärkung der Qualitätssicherung und auch für die Überprüfung und

Bezeichnung der Leistungen massgeblich mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Aus-

serdem ist zu begrüssen, dass der Bund die Finanzierung der Aufgaben auf eine si-

chere Basis stellen will. Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein massgeblicher Teil

der erwähnten Aufgaben im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit Bun-

desaufgaben betreffen. Entsprechend müssten diese vom Bund finanziert werden. Wir

wünschen eine präzisere Darstellung der entsprechenden Kostenaufteilung und Finan-

zierungsverantwortlichkeiten.

Wir lehnen den Vorschlag des Bundesrates, mehr als die Hälfte der Finanzierung des SGB Qualitätszentrums über Beiträge der Versicherten sicherzustellen, ab. Die unsoziale

Kopfprämie und die ungenügend ausgebaute Prämienverbilligung lassen keinen Spiel-

raum für zusätzliche Belastungen der unteren und mittleren Einkommen. Die Finanzie-

rung des Zentrums liegt im Interesse aller und soll deshalb sozial gerechter, d.h. steuer-

finanziert werden. Zudem sind wir der Meinung, dass die vorgeschlagenen Mittel von 32

Mio. Franken nicht ausreichend sind, um die notwendigen Aufgaben, die das Zentrum

erfüllen soll, wahrnehmen zu können.

Dass nun noch die Kosten für das nationale Zentrum für Qualitätssicherung von den pMH Leistungserbringern auf die Versicherten überwälzt werden sollen, weil die Leistungser-

bringer ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt haben, ist nicht nachvollziehbar.

Dass nun noch die Kosten für das nationale Zentrum für Qualitätssicherung von den

Leistungserbringern auf die Versicherten überwälzt werden sollen, weil die Leistungser-

bringer ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt haben, ist nicht nachvollziehbar.

Die Freiwilligkeit der Fehlernachbearbeitung und der in der Praxis durchaus noch ange-

wandten Verschleierung von Fehlern (auch durch Haftpflichtversicherungen, die kein In-

teresse haben, die Schäden zu decken) sollte einem Commitment aller am Gesund-

heitswesen Beteiligten weichen, die Fehlerzahlen und Missbräuche durch eine moderne

Fehlerkultur zu senken, und dies unabhängig kontrollierbar. Für eine solche Anlaufstelle

wäre ich als Versicherungsnehmerin bereit via Prämie meinen Anteil zu leisten. Die da-

mit verbundene Erfassung von Fehlerdaten und Schwächen im System sind meiner

Meinung nach von nationalem Interesse und fördern heilbringend Transparenz und Lö-

sungen für alle.

Art. 13 Äg_BE Ersatzlos zu streichen. Falls die Art. 58 Abs. 1-3 KVG vom BAG mit dem bestehenden

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