Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
über allgemeine Steuergelder finanziert werden sollen (vgl. hierzu S. 21 des erläutern-
den Berichts). Wir machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass die geforderte Einbin-
dung der Stakeholder nicht dazu führen darf, die finanziellen Lasten (einmal mehr) auf
die Kantone abzuwälzen. Bei einem solchen Vorgehen müsste mindestens gewährleis-
tet sein, dass auch die Leistungserbringer – welche von der Arbeit des Zentrums eben-
falls einen Nutzen hätten – sich an der Finanzierung beteiligen müssten.
Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden begrüsst die vorgeschlagene Finanzierung NW des nationalen Zentrums für Qualität. Es ist notwendig, dass künftig für die Stärkung der Qualitätssicherung und auch für die Überprüfung und Bezeichnung der Leistungen massgeblich mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Es ist zu begrüssen, dass die Finan-
zierung der Aufgaben im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit durch ei-
nen Krankenkassen-Prämienzuschlag sichergestellt werden soll. Die Finanzierung der
Aufgaben im Bereich HTA über Bundesmittel erachten wir aufgrund des gesetzlichen
Auftrages des Bundes als korrekt.
Mit der vorgeschlagenen Finanzierung sind wir einverstanden. LU
Wie dargelegt verpflichtet das KVG den Bund, auf die Stärkung von Qualität und Wirt- AR schaftlichkeit hinzuwirken. Der Bund hat die aus der Umsetzung der Verpflichtung ent-
stehenden Ausgaben zu tragen. Die Finanzierung hat demzufolge aus allgemeinen Mit-
teln des Bundes zu erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird die vorgesehene Finanzie-
rung über Beiträge der Versicherer abgelehnt.
Die Finanzierung der vom Bund obliegenden Aufgabe der Stärkung der Qualität und GR Wirtschaftlichkeit ist durch den Bund über allgemeine Steuern zu finanzieren.
Was die Finanzierung des Zentrums und seiner Aktivitäten betrifft, stimmt der Regie- BE rungsrat dem vorliegenden Vorschlag des Bundesrates zu und begrüsst, dass die Kan-
tone nicht in die Mitfinanzierungspflicht genommen werden.
Deshalb lehnen wir die vorgesehene Finanzierung zu/asten der OKP bzw. der Prämien- UR zahlenden und der Kantone entschieden ab. Eine damit verbundene Prämienerhöhung
würde überdies auch die Kantone und Gemeinden über die Prämienverbilligung und
über nicht bezahlte Prämien finanziell belasten. Anzumerken ist, dass die mit der Vor-
lage verbundenen Ziele mit dem geplanten Mitteleinsatz (30 Mitarbeitende mit einem
Budget von 32 Mio. Franken pro Jahr) nicht erreicht werden können. So dürfte eine Er-
höhung der finanziellen Mittel bereits nach kurzer Zeit unumgänglich werden.
Considérant le mode de financement actuel de I'AOS, il faut sans doute se poser la JU question de réfléchir à un autre modèle. Il y en effet lieu de rappeler que les cantons
(pour le Canton du Jura cela représente plus de 33 millions) contribuent au paiement
des assurés de condition économique modeste par le biais de subsides versés aux as-
sureurs-maladie. A ce titre et si ce mode de financement devait être maintenu, on ne
saurait considérer que les cantons ne paient rien. Un financement par l'impôt sur le plan fédéral, voire par des tiers selon des modalités à construire, mais en garantissant abso-
lument l'indépendance et la neutralité du centre, serait envisageable
Die vorgesehenen finanziellen Mittel erachtet der Regierungsrat im Verhältnis zu den AG Aufgaben des Zentrums als sehr hoch. Es muss sichergestellt werden, dass die finanzi-
ellen Mittel nicht in einen übertrieben grossen administrativen Apparat versickern, son-
dern nachweislich die Patientensicherheit erhöhen und zur Kostendämpfung im Ge-
sundheitswesen beitragen.
Fazit 4: Der GDK-Vorstand erachtet es als notwendig, dass zur Stärkung der Qualitäts- GDK sicherung und des HTA gegenüber der heutigen Situation mehr Mittel auf Bundesebene bereitgestellt werden. Wir wünschen aber eine präzisere Darstellung der entsprechen-
den Kostenaufteilung und Finanzierungsverantwortlichkeiten. Die Mehrheit der Kantone
ist der Meinung, dass Bundesaufgaben nicht über die OKP-Prämien finanziert werden
dürfen.
Geltungsbereich, Finanzierung Patientensicher Der Staat ist in der Pflicht, die bestmögliche Behandlungsqualität sicherzustellen. Dies heit muss sich auf alle Bereiche, in denen medizinische und pflegerische Dienstleistungen
zur Anwendung kommen, beziehen. Die Finanzierung sollte aus allgemeinen Bundes-
mitteln stammen, um diese generelle Abdeckung der Behandlungsqualität zu gewähr-
leisten. Zusätzliche Mittel soll das Zentrum selber akquirieren. Dafür stehen verschie-
dene Quellen zur Verfügung: nationale und internationale Forschungsförderungsinstitutionen, Vergabestiftungen, Industrie, Stakeholder. Das erfolgreiche Einwerben von Dritt-
mitteln ist auch ein Garant dafür, dass die zu schaffende Organisation kompetitiv bleibt.