Rapport sur les résultats

Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages

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Article 13 alinéa 1

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Le financement du centre qualité par l'impôt fédéral et par des tiers apparaît plus adé- VS quat que le financement proposé par l'assurance obligatoire des soins qui, par ailleurs,

impacterait indirectement les cantons via le financement de la réduction individuelle des

primes.

Finanzierung der Qualitätssicherung über Prämienzuschläge falscher Ansatz ZG Die Ziele in der Qualitätssicherung und bezüglich Zweckmässigkeit der Leistungen sind

nur mit einem erhöhten finanziellen Aufwand zu erreichen. Die finanziellen Mittel sind

zweckgebunden und unter Verpflichtung zur Koordination direkt an die bereits bestehenden, privat und öffentlich organisierten Institutionen auszurichten. Die Finanzierung

durch die Versicherten über Prämienzuschläge lehnen wir ab.

Was die Finanzierung des Zentrums und seiner Aktivitäten betrifft, stimmt der Regie- OW rungsrat dem vorliegenden Vorschlag des Bundesrats zu. Es ist notwendig, dass künftig

für die Stärkung der Qualitätssicherung und auch für die Überprüfung und Bezeichnung

der Leistungen massgeblich mehr Ressourcen zur Verfügung stehen.

Es ist zu begrüssen, dass der Bund die Finanzierung der Aufgaben im Bereich Quali-

tätssicherung und Patientensicherheit durch einen Prämienzuschlag auf eine sichere

Basis stellt.

Wie dargelegt verpflichtet das KVG den Bund, auf die Stärkung von Qualität und Wirt- AR schaftlichkeit hinzuwirken. Der Bund hat die aus der Umsetzung der Verpflichtung ent-

stehenden Ausgaben zu tragen. Die Finanzierung hat demzufolge aus allgemeinen Mit-

teln des Bundes zu erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird die vorgesehene Finanzie-

rung über Beiträge der Versicherer abgelehnt.

De plus, quant au financement, nous insistons sur le principe que les tâches fédérales FR doivent être financées par la Confédération seulement. Dans ce contexte, il est exclu de

les payer par le biais des primes ou la mise à contribution des ressources des cantons.

Sollte trotz allem ein neues Zentrum geschaffen werden, sind die entsprechenden Kos- AI ten allein vom Bund zu tragen, da die Qualitätssicherung bei der Gesundheitsversor-

gung dessen Aufgabe ist. Zudem müsste das Zentrum im Sinne einer dezentralisierten

Verwaltung ausserhalb der Region Bern aufgebaut werden.

La messa a disposizione di CHF 32 milioni all’anno per la gestione del Centro e per il fi- TI nanziamento delle varie istituzioni ad esso correlate, ci sembra essere un importo ele-

vato. Per una somma così importante si ritengono necessarie una migliore definizione

dei compiti e delle responsabilità, nonché una descrizione dettagliata dei costi ipotizzati.

Inoltre, ci allineiamo alla maggioranza dei Cantoni e respingiamo fermamente l’ipotesi

formulata di finanziare il Centro anche attraverso un supplemento applicato ai premi di

cassa malati. Assumendo compiti di spettanza della Confederazione, il Centro dev’es-

sere finanziato da quest’ultima. Si auspica che i costi di gestione possano essere conte-

nuti.

4. Finanzierung GDK Was die Finanzierung des Zentrums und seiner Aktivitäten betrifft, stimmt der GDK-Vor-

stand dem vorliegenden Vorschlag des Bundesrates nur teilweise zu. Es ist notwendig,

dass künftig für die Stärkung der Qualitätssicherung und auch für die Überprüfung und

Bezeichnung der Leistungen massgeblich mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Ausserdem ist zu begrüssen, dass der Bund die Finanzierung der Aufgaben auf eine si-

chere Basis stellen will. Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein massgeblicher Teil

der erwähnten Aufgaben im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit Bun-

desaufgaben betreffen. Entsprechend müssten diese vom Bund finanziert werden. Wir

wünschen eine präzisere Darstellung der entsprechenden Kostenaufteilung und Finan-

zierungsverantwortlichkeiten.

Wir lehnen den Vorschlag des Bundesrates, mehr als die Hälfte der Finanzierung des SGB Qualitätszentrums über Beiträge der Versicherten sicherzustellen, ab. Die unsoziale

Kopfprämie und die ungenügend ausgebaute Prämienverbilligung lassen keinen Spiel-

raum für zusätzliche Belastungen der unteren und mittleren Einkommen. Die Finanzie-

rung des Zentrums liegt im Interesse aller und soll deshalb sozial gerechter, d.h. steuer-

finanziert werden. Zudem sind wir der Meinung, dass die vorgeschlagenen Mittel von 32