Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Personaletat richtig umgesetzt werden, resultieren Einsparungen, welche nicht seitens

der Versicherten vorfinanziert werden müssen. Dieses Prinzip müsste auch bei einem

notwendigen Personalausbau auf Stufe Zentralverwaltung gelten.

Art. 13 H+ Das Zentrum soll Aufgaben des Bundes übernehmen, für die der Bund bereits heute ge-

mäss KVG zuständig ist. Es stellt sich deshalb die Frage, warum der Bund diese beste-

henden gesetzlichen Aufgaben nun neu via Kopfprämie der sozialen Krankenversiche-

rung finanzieren will statt aus den ordentlichen Bundesmitteln.

Art. 13 VLSS Ersatzlos zu streichen. Falls die Art. 58 Abs. 1-3 KVG vom BAG mit dem bestehenden

Personaletat richtig umgesetzt werden, resultieren Einsparungen, welche nicht seitens

der Versicherten vorfinanziert werden müssen. Dieses Prinzip müsste auch bei einem

notwendigen Personalausbau auf Stufe Zentralverwaltung gelten.

Die vorgeschlagene Finanzierung des Qualitätszentrums über Beiträge der Versicherten SP60+ lehnen wir ab. Die unsoziale Kopfprämie und die ungenügend ausgebaute Prämienver-

billigung lassen keinen Spielraum für zusätzliche Belastungen der unteren und mittleren

Einkommen.

Wir unterstützen das finanzielle Konzept, das vorsieht, von erwachsenen Versicherten SPO für den Betrieb des Qualitätszentrums zusätzlich Fr. 3.50 pro Jahr aus Prämiengeldern

zu beanspruchen.

Im erläuternden Bericht wird vorgeschlagen, dass jährlich 32 Millionen Franken für den sgv Betrieb des Zentrums für Qualität und für die Bewältigung dessen Aufgaben zur Verfü-

gung gestellt werden. Dieser Betrag ist aus Sicht des sgv angesichts des fehlenden

Nachweises kostendämpfender Wirkungen viel zu hoch. Wir treten klar dafür ein, dass

die Aufgaben im Bereich der Qualitätsförderung mit den dem BAG zur Verfügung ste-

henden Mitteln bewältigt werden. Aus Sicht des sgv dürfen nur dann weitere Mittel ge-

sprochen werden, wenn vorgängig nachgewiesen wird, dass mit einem Payback in min-

destens gleicher Grössenordnung durch Qualitätsverbesserungen oder Kosteneinspa-

rungen gerechnet werden darf.

Der sgv lehnt es klar ab, dass neue Zuschläge auf den Krankenversicherungsprämien

erhoben werden. Auch wenn der nun zur Diskussion stehende Betrag vergleichsweise

bescheiden sein mag (immerhin könnte er aber aufgrund des vorliegenden Geset-

zesentwurfs jederzeit locker verdoppelt und danach dem Prämienwachstum entspre-

chend weiter angehoben werden), trägt er dazu bei, das Prämienwachstum weiter anzu-

kurbeln, was für uns inakzeptabel ist. Zu unserer klaren Absage an einen neuen Prä-

mienzuschlag tragen auch die negativen Erfahrungen mit dem Beitrag für die Stiftung

Gesundheitsförderung Schweiz gemäss Art. 19 KVG bei. Wir haben grosse Zweifel,

dass die dort eingeforderten Mittel wirkungsvoll und nachhaltig eingesetzt werden und

wollen vermeiden, dass dieses schlechte Beispiel Schule macht und die Versicherten

laufend zur Finanzierung neuer Aufgaben Hand bieten müssen.

Zustimmung iph

Die CVP fordert eine paritätische Finanzierung für die Finanzierung des Qualitätsbestre- CVP bens. Grundsätzlich ist die Qualitätssicherung Aufgabe der Leistungsbringer und bereits

durch den Tarif abgegolten. Daher ist die alleinige Finanzierung durch den Prämienzah-

ler nicht gerechtfertigt.

CURAVIVA Schweiz und senesuisse begrüssen die Finanzierungsvorlage des geplan- Curaviva ten Zentrums für Qualität grundsätzlich. Es erscheint insbesondere gerechtfertigt, dass

– gemäss Art. 13 des Vorentwurfs – die Hauptlast der Finanzierung auf Beiträgen der

Versicherer beruht. Dadurch wird auch indirekt der Tatsache Rechnung getragen, dass

die Versicherten von den Qualitätskontrollen des Zentrums ebenso profitieren sollten: In

Tat und Wahrheit werden die Versicherer diese Zusatzkosten voraussichtlich auf die

Versicherten durch entsprechende Erhöhungen der Krankenkassenprämien überwäl-

zen.

Finalement, nous soutenons un financement du centre au travers d’une part plus impor- SVDE tante provenant de l’argent des impôts et d’une part moins importante provenant du fi-

nancement par assuré. Les primes d’assurance ne devraient pas être augmentées dans

la mesure proposée. Nous proposons un financement d’au maximum CHF 1.00 par as-

suré (le reste étant prélevé des revenus de la Confédération et des Cantons).

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