Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 79 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
3. Das Ziel muss sein, in der Regel auf präventive Antibiotikagaben verzichten zu können und Antibiotika zur Heilung erkrankter Tiere einzusetzen. Doch von dieser Zielvorgabe ist die Schweiz weit entfernt und daran wird auch diese neue TAMV nichts ändern. Denn: Teile der Agrarpolitik (zum Beispiel Teile der Grenzöffnung, Kostendruck, gesteigerter Strukturwandel hin zu immer grösseren Tierhaltungen mit immer weniger Betreuungsaufwand, abstruse, tierschutzwidrige Produktionsformen mit Hochleistungs-Milchvieh, Kälbermast, arbeitsteilige Ferkelproduktion etc.) und Marktkräfte (Kostendruck, hohe Margen, Handel, Verarbeitung, Detaillisten etc. auf Kosten fairer Produzentenpreise) verbunden mit einer suboptimalen Nutztierschutzgesetzgebung und mangelhafter Förderung tierfreundlicher Haltungen über das Direktzahlungssystem wirken heute leider so, dass ein präventiver Antibiotikaeinsatz bei diversen Produktionsformen/Tierkategorien unumgänglich, ja im Sinne des Tierschutzes ist. Aus diesen Gründen wird die Verweigerung der präventiven Antibiotikabehandlungen – falls obige schlechten Rahmenbedingungen nicht geändert werden - zu einer Fülle von Gesetzesverstössen, einem Antibiotika-Schwarzmarkt und zu einer Zunahme von erkrankten aber unbehandelten Tieren und damit zu mehr Tierleid und höheren Mortalitätsraten führen.
Auch das FiBL, die GST und der VSP halten fest, dass insgesamt betrachtet die Tiergesundheit sowie das Tierwohl durch gesetzliche Bestimmungen nicht gefährdet werden dürfen und es aus ethischen und tierschützerischen Gründen nicht zu Therapienotständen kommen darf.
Der VSP regt in diesem Zusammenhang an, dass für die spezifische Situation der kleinen Pferdebestände vieler Halter lösungsorientierte gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, da speziell in der Pferdemedizin die möglichen Antibiotikatherapien eingeschränkt sind.
Auch aus Sicht des BGK soll das Ziel sein, bestehende Resistenzen zu reduzieren und neue Resistenzen zu verhindern. Als eine grundlegende Voraussetzung für die Senkung des AB-Einsatzes müssen tiefgreifende Veränderungen in den Haltungsbedingungen und den Managementfaktoren angegangen werden. Mit solchen Veränderungen kann das Tierwohl optimal unterstützt werden und so der Einsatz von Antibiotika vorbeugend verhindert werden. Wichtig ist für den BGK auch, dass ein verminderter AB-Verbrauch nicht auf Kosten des Tierwohls gehen darf.
Swissgenetics ist der Ansicht, dass eine gravierende Anwendungseinschränkung auf Wirkstoffbasis eine massive Massnahme ist, welche bei der heutigen Tierhaltung mit Tierschutzproblemen und hohen wirtschaftlichen Einbussen verbunden wäre.
Die SVSM weist darauf hin, dass Erfahrungen im Ausland gezeigt haben, dass mit einem Druck auf den Antibiotika-Verbrauch die Gefahr zunimmt, dass der Gesundheitszustand der Tiere leidet. Es darf nicht sein, dass eine Reduktion der verbrauchten Antibiotikamenge auf Kosten der Tiergesundheit geht. In diesem Zusammenhang erwähnt die SVSM die Notwendigkeit einer Antibiotikadatenbank zur Beurteilung der verbrauchten Antibiotikamenge. Mit Hilfe dieser ist es möglich, einen „Wellnessindex“ (Anzahl behandelter Tiere im Verhältnis zum Gesamtbestand sowie Beurteilung von Anzahl gesunder/kranker Tiere, Wohlbefinden, Leistungen etc.), vergleichbar dem Tierbehandlungsindex im Ausland zu errechnen und Benchmarks zu setzen. Diese Benchmarks können analog dem Ampel-System oder dem gelben Karten System in anderen Ländern dazu benutzt werden, Bestände mit erhöhtem Verbrauch zu detektieren und speziell zu betreuen. Die SVSM hält eine Lenkung durch Bestrafung bei Reserveantibiotika mittels eines “Korrekturfaktors” für sinnvoller als Verbote.
Die SRP, der SBV, der VTL, Suisseporcs, der SKMV, Swiss Beef CH, der SZV, die LOBAG, der LBV, die CVA, Gallo Suisse und der ZBB halten fest, dass, wie bereits in der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) auf Seite 36 dargestellt, bei Geflügel für bestimmte Indikationen nur sog. kritische Antibiotika zur Behandlung zugelassen sind. Hier ist ein Missstand in der Zulassung, welcher zu beheben ist. Sie beantragen daher, dass entweder nicht oder wenig kritische Antibiotika zugelassen werden oder ausländische Zulassungen anerkannt oder übernommen werden.
Die SVPM, die OdA Pferdeberufe und der ZVCH erachten es für die Pferdetierärzte als besonders wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben im praktischen Alltag umgesetzt werden können und bedauern, dass sie konstant je nach Situation den grossen Gruppen der Nutztierärzte oder der Heimtierärzte zugeordnet werden. Sie weisen darauf hin, dass die Bestimmungen für diese beiden Gruppen ihre Bedürfnisse nicht erfüllen und zu Umsetzungslücken wie im Falle der Tierarzneimittelvereinbarung führen. Im Vollzug der geltenden und in der vorliegenden Revision entworfenen Gesetzgebung wer-