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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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– Koordination der staatlichen und nicht-staatlichen Aktivitäten und Akteure: Im

Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» werden theoretische und kulturpolitische Voraussetzungen geschaffen, um die Stärkung kultureller Teilhabe als Querschnittsaufgabe der nationalen Kulturpolitik zu positionieren. Dazu erarbeitet der Bund in Kooperation mit Kantonen und Städten zunächst bis Ende 2015 eine Auslegeordnung der Anknüpfungspunkte und Potenziale der kulturellen Teilhabe und identifiziert bewährte Förderungsmodelle (Best Practices).

– Formulierung einer umfassenden und kohärenten Förderstrategie: Der Bund erar-

beitet unter der Federführung des BAK eine umfassende und kohärente Förderstrategie zur Stärkung der kulturellen Teilhabe. Die Strategie beinhaltet Massnahmen für die Verbesserung des chancengleichen Zugangs zur Kultur (auf intellektueller, physischer und materieller Ebene) sowie zur Berücksichtigung der verschiedenen kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten von Laien. Der Bund definiert dabei im Sinne seines kultur- und gesellschaftspolitischen Auftrags und unter Berücksichtigung des Prinzips der Subsidiarität seine Rolle im Zusammenspiel mit den Partnern und die zentralen Handlungsachsen zur Förderung der kulturellen Teilhabe.

Im Rahmen der generellen Anpassung und Erweiterung der Förderkompetenzen des Bundes zur Stärkung kultureller Teilhabe und der Formulierung einer entsprechenden Förderstrategie sind in den genannten Handlungsfeldern folgende spezifische Massnahmen umzusetzen:

– Musikalische Bildung: Der Bericht der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des neuen Ar-

tikels 67a BV auf Bundesebene nimmt eine Auslegeordnung zur musikalischen Bildung in der Schweiz vor und enthält zahlreiche Vorschläge zu deren Stärkung. Aus Sicht des Bundesrates gilt es zunächst, die bereits bestehenden Massnahmen zur Förderung der musikalischen Bildung in der Förderperiode 2016–2019 fortzuführen und auszubauen. Namentlich sollen nationale Musikformationen, -wettbewerbe und - festivals verstärkt unterstützt werden. Darüber hinaus sind folgende neue Massnahmen zu ergreifen:

– Programm «Jugend und Musik»: Im Zentrum der neuen Massnahmen steht ein Programm «Jugend und Musik», das die Aus- und Weiterbildung von Laienmusiklehrkräften sowie Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche unterstützt. Das Programm «Jugend und Musik» basiert auf den gleichen drei Säulen wie sein Vorbild im Sportbereich («Jugend und Sport»). Es setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendlichen früh mit der Musikwelt in Verbindung zu bringen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung zu fördern. Zur Umsetzung des Programms wird das BAK eng mit den Laienmusikverbänden und den Kantonen zusammenarbeiten. Wie beim Programm «Jugend und Sport» soll der konkrete Vollzug des Programms «Jugend und Musik» weitgehend durch die Kantone erfolgen (vgl. Ziff. 4.2).

– Musikschulen: Neben den Laienmusikverbänden sind die 431 staatlich geförderten Musikschulen mit ihrer Präsenz in allen Landesteilen wichtige Akteure der musikalischen Bildung in der Schweiz. Bereits in den Abstimmungserläuterungen zum neuen Verfassungsartikel wies der Bundesrat darauf hin, dass die Kosten für den Besuch staatlicher unterstützter Musikschulen heute von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind und dass es somit von Wohnort und Einkommen abhängt, ob jemand ein Musikinstrument erlernen und sein musikalisches Talent entfalten kann. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass alle Kinder und Jugendlichen in Bezug auf die musikalische Bildung ähnliche Chancen haben sollen. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat gestützt auf die neue Rahmengesetzgebungs-