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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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kompetenz des Bundes nach Artikel 67a Absatz 3 BV vor, dass staatlich unterstützte Musikschulen Schultarife anzubieten haben, die den chancengleichen Zugang von Kindern und Jugendlichen sicherstellen (vgl. Ziff. 4.2): Erstens müssen Musikschulen für alle Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Ausbildung auf Sekundarstufe II Schultarife anbieten, die unter den Schultarifen für Erwachsene liegen. Zweitens sind für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien Schultarife mit zusätzlichen Preisreduktionen festzulegen, wobei der erhöhte Lektionenbedarf musikalischer Talente zu berücksichtigen ist. Die konkrete Ausgestaltung der Schultarife an den Musikschulen liegt nach wie vor bei den Kantonen. Die Kantone entscheiden im Weiteren auch selber, ob sie die Einführung von Schulgeldermässigungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien durch eine Erhöhung der ordentlichen Schultarife an den Musikschulen finanzieren oder ob sie die Schulgeldermässigungen durch Mehrmittel auffangen wollen. Die neue Grundsatzgesetzgebung des Bundes wird namentlich den Berufsfachschülerinnen und -schülern zu Gute kommen, für die bisher nicht überall die gleichen Tarife wie für Schülerinnen und - schüler an Gymnasien galten. Um Berufsfachschülerinnen und -schülern eine intensive musikalische Tätigkeit neben der beruflichen Grundbildung zu erleichtern, soll im Weiteren – wie im Sportbereich – ein Label «Musikfreundlicher Lehrbetrieb» geschaffen werden, das durch einen dafür geeigneten Musikverband vergeben werden soll. Schliesslich wird der Bund den Verband Musikschulen Schweiz (VMS) bei der Schaffung regionaler Begabtenstützpunkte mit einer finanziellen Aufbau- respektive Starthilfe unterstützen.

– Musikhochschulen: Musikhochschulen sind Teilschulen von Fachhochschulen

für den Bereich Musik. Die sieben Schweizer Musikhochschulen bieten eine ausgezeichnete Ausbildung mit internationaler Ausstrahlung an. Da die Studienplätze an den Musikhochschulen beschränkt sind (numerus clausus), findet eine strenge Aufnahmeselektion statt. Aktuell machen Bildungsinländer an den Schweizer Musikhochschulen bloss 50 Prozent aller Studierenden aus, was als klar zu tief bezeichnet werden muss. Um die Aufnahmechancen von Schweizer Nachwuchsmusikerinnen und -musiker zu verbessern, prüfen SBFI, BAK und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) derzeit verschiedene Lösungsmöglichkeiten.

– Leseförderung: Um die Leseförderung nachhaltig zu entwickeln, müssen neue Massnahmen ergriffen werden. Neu soll der Bund in der Leseförderung neben Organisationen auch Einzelprojekte unterstützen (z. B. überregionale Kinder- und Jugendfestivals, Lesetage, Labels). In der Projektförderung sucht der Bund eine engere Anbindung an die Schule (z. B. Unterstützung von Autorenlesungen und Projekten wie Schulhausroman, Roman des Romands) und erreicht neue Zielpublika (z. B. Projekte mit Literatur in einfacher Sprache für Personen mit Leseschwäche, Werbekampagnen über Bibliotheken und Buchhandlungen).

– Kunstvermittlung: Die Vermittlungsförderung in der Schweiz ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig etabliert. Umso wichtiger ist es, die Reflexion zur Kunstvermittlung und ihrer Förderung weiterzuführen. Zudem sollen durch die Förderung von Vermittlungsprojekten ausserhalb der «klassischen» Kunstorte Zugangsbarrieren abgebaut werden. So ist etwa das Potenzial für Kunstvermittlung im öffentlichen Raum oder an den etablierten Kunstfestivals in der Schweiz noch weitgehend ungenutzt.