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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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riode 2012–2015 hat das BAK verschiedene Anlässe und Projekte gesamtschweizerischer Ausstrahlung (z. B. Volkskulturfeste) unterstützt.
Ebenfalls gestützt auf Artikel 16 KFG wurden Massnahmen zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes finanziert. In Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellte das BAK ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz, welches 2012 veröffentlicht wurde (www.lebendigetraditionen.ch). Weiter unterstützte und organisierte das BAK verschiedene Vorhaben zur Vermittlung von lebendigen Traditionen (durch Museen, Kompetenzzentren, Schulen) oder zur Vertiefung des Wissen über lebendige Traditionen. Das positive Echo von Medien und Öffentlichkeit zeigt, dass die Bemühungen zugunsten der Bewahrung des immateriellen Kulturerbes fortzusetzen und zu verstetigen sind.
– Förderung der Volkskultur: Pro Helvetia fördert Volksmusik, Volkstheater und Volkstanz sowie das Chorwesen durch Austauschprojekte im Inland und mit dem Ausland. Zudem lancierte Pro Helvetia den Volkskulturfonds (siehe auch Ziff. 2.1), der ein besonderes Augenmerk auf die ausserschulische Exzellenzförderung legt.
Mit dem Ausbau der Laien- und Volkskulturförderung hat der Bund ein zuvor wenig berücksichtigtes Feld der Kulturförderung betreten. In der Finanzierungsperiode 2012–2015 konnten vielfältige Erfahrungen mit den neuen Förderungsmöglichkeiten gesammelt werden. Die Rückmeldungen bestätigen die gesellschaftliche Bedeutung der kulturellen Tätigkeiten von Laien und die generelle Stossrichtung der Fördermassnahmen.
Herausforderungen
Der Gesetzgeber bezeichnet den Zugang zur Kultur als wichtiges Ziel der Kulturförderung des Bundes (Art. 3 Bst. d und Art. 8 Bst. a KFG). Die Stärkung kultureller Teilhabe soll im Weiteren als zentrale Handlungsachse der zukünftigen Kulturpolitik des Bundes ausgestaltet werden. Die kulturpolitische Bedeutung des Handlungsfeldes übersteigt die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten allerdings deutlich: Bis anhin sind die Fördermöglichkeiten des Bundes beschränkt auf einzelne Sparten (Musik und Lesen), bestimmte Adressaten (Organisationen kulturell tätiger Laien) oder besondere Formate (einmalige Vorhaben). Um der gesellschaftspolitischen Bedeutung von kultureller Teilhabe gerecht zu werden, ist die Förderkompetenz des Bundes zu erweitern. Als zentraler Handlungsachse der Kulturpolitik des Bundes ist die Stärkung kultureller Teilhabe auch finanziell abzusichern.
Ziele und Massnahmen
Die Aufwertung und Stärkung kultureller Teilhabe ist ein zentraler Pfeiler der kulturpolitischen Strategie für die Jahre 2016–2019. Parallel dazu ist die Förderung kultureller Teilhabe als Querschnittsaufgabe aller Staatsebenen im Rahmen der nationalen Kulturpolitik zu etablieren.
– Anpassung und Erweiterung der Förderkompetenzen zur Stärkung kultureller Teilhabe: Die Förderung der kulturellen Teilhabe soll durch eine Anpassung des KFG eine eigene Rechtsgrundlage erhalten (vgl. Ziff. 4.2). Die neue Bestimmung soll die systematische Unterstützung von Initiativen und Strukturen zur Förderung der kulturellen Aktivität von Laien (alle Alters- und Bevölkerungsgruppen), zur Kinder- und Jugendkulturarbeit sowie zur Verbesserung des physischen, finanziellen und intellektuellen Zugangs zur Kultur erlauben (Modellprojekte, gesamtschweizerisch tätige Fachverbände und Organisationen, regelmässig stattfindende nationale Aktionstage und Festivals usw.).