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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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2012–2015 die Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern aufgenommen bzw. konsolidiert (ch Stiftung für die eidgenössische Zusammenarbeit, Institut für Mehrsprachigkeit der Universität Freiburg und der Pädagogischen Hochschule Freiburg, EDK für Projekte im Bereich des Unterrichts in den Landessprachen sowie der Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache, mehrsprachige Kantone Bern, Freiburg, Graubünden, Wallis sowie Kanton Tessin, Organisationen im Bereich der Verständigungspolitik). Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel über Leistungsvereinbarungen, und die Ziele konnten in den meisten Fällen erreicht werden. Eine Ausnahme bildet der Bereich des schulischen Austausches: Trotz einer Steigerung der eingesetzten Mittel konnte der Schüleraustausch über die Sprachgrenzen hinweg nicht wie erhofft deutlich erhöht werden. Es sind weitere Anstrengungen nötig.
– Fremdsprachenunterricht: Ein umstrittenes sprachpolitisches Thema ist der schulische Fremdsprachenunterricht. In den deutschsprachigen Kantonen gerät der Französischunterricht auf der Primar- und Sekundarstufe I sowie der Italienischunterricht auf Sekundarstufe II zunehmend unter Druck.46 Diese Entwicklung widerspricht der Sprachenstrategie der EDK, die im HarmoS-Konkordat konkretisiert wurde und deren Grundsätze im SpG verankert sind. Der Bundesrat beobachtet dies mit Sorge: Kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen könnten, würden den nationalen Zusammenhalt und die nötige Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden. Über den laufenden Harmonisierungsprozess wird 2015 Bilanz gezogen werden. Wenn die Kantone beim Fremdsprachenunterricht keine koordinierte Lösung im Sinne des HarmoS-Konkordats erreichen, müsste der Bundesrat die Situation prüfen, namentlich in Hinblick auf die in der Verfassung (Art. 62 Abs. 4 BV) stipulierte Pflicht zur Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen und die Anwendung der subsidiären Bundeskompetenz.
– Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung: Die hochgesteckten Erwartungen bezüglich der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, namentlich der Vertretung der Sprachgemeinschaften, konnten mit dem SpG bisher nicht erfüllt werden. Wie oben ausgeführt, liegt die Zuständigkeit bei allen Departementen und Bundesämtern. In Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen (12.3009 und 12.3828) wurde unter der Federführung von EDI und EFD in der Förderperiode 2012–2015 die Verordnung zum SpG47 revidiert. Die Auswirkungen dieser Revision bleiben abzuwarten.
Förderung des Kulturaustauschs im Inland
Für ein lebendiges Kulturleben sowie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und anderer Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland zentral. Für die Förderung des kulturellen Austauschs im Inland nach Artikel 21 KFG ist Pro Helvetia zuständig (für spartenspezifische Massnahmen vgl. Ziff. 2.1).
Als Antwort auf die Tendenz zur kulturellen Homogenisierung setzte Pro Helvetia in der Förderperiode 2012–2015 einen Schwerpunkt zur «kulturellen Vielfalt» und führte damit die bereits 2006 begonnene Auseinandersetzung mit der kulturellen Identität der Schweiz (Programm «echos-Volkskultur für morgen» 2006–2008) und dem Zugang zur Kultur (Pro-
46 Zum Italienischunterricht auf Sekundarstufe II siehe zuletzt den Bericht vom 5. November 2013 einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Maturitätskommission.
47 SR 441.11