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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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– Laien- und Volkskultur: Die Förderung von lebendigen Traditionen (Projekte, Veranstaltungen, Vereinigungen, Institutionen) sowie insbesondere von deren Vermittlung und Dokumentation soll verstetigt werden. Dazu gehören unter anderem die Aktualisierung des Inventars des immateriellen Kulturerbes («Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz») und die Erarbeitung von UNESCO-Bewerbungen zusammen mit den Trägerschaften der nominierten lebendigen Traditionen.

2.2.6 Sprachen, Verständigung und Inlandaustausch

Ausgangslage

Die Sprachenvielfalt und die Multikulturalität stellen grosse Herausforderungen für die Verständigung zwischen den sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften in der Schweiz und damit ganz grundsätzlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land dar. Dass die kulturelle Vielfalt nicht als Gefahr, sondern als Chance wahrgenommen wird, war bereits ein Kernziel der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2012–2015.

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Rahmen der Kulturförderung des Bundes basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen: erstens der Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gestützt auf das Sprachengesetz vom 5. Oktober 200745 (SpG) und zweitens der Förderung des Kulturaustauschs im Inland gestützt auf das KFG.

Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

Die Förderung erfolgt auf vier Achsen:

– Amtssprachen des Bundes: Verbesserung der Sprachkenntnisse des Bundespersonals, angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung;

– Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften: Förderung des schulischen Austauschs, Förderung der angewandten Forschung im Bereich der Mehrsprachigkeit, Förderung der Landessprachen im Unterricht, Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache (Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur), Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften;

– Unterstützung der mehrsprachigen Kantone (Bern, Freiburg, Graubünden, Wallis) für die besonderen Aufgaben, die sich in Behörden, Justiz, Verwaltung und Unterrichtswesen aus der Mehrsprachigkeit ergeben;

– Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in den Kantonen Tessin und Graubünden.

Die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung liegt in der Verantwortung aller Departemente und Bundesämter sowie insbesondere der Delegierten für Mehrsprachigkeit. Das BAK ist für die Umsetzung der drei übrigen Achsen zuständig.

Die Evaluation der Förderperiode 2012–2015 fällt teilweise zusammen mit der Evaluation der Umsetzung des SpG seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2010:

– Vergabe von Finanzhilfen an Dritte: Die mit Einführung des SpG geschaffenen neuen Fördermöglichkeiten bewähren sich. So hat der Bund in der Förderperiode

45 SR 441.1