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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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gramm «Kulturvermittlung» 2008–2012) fort. Die bestehenden Instrumente zur Förderung des Inlandaustausches leisteten einen wesentlichen Beitrag an die Verständigung zwischen den verschiedenen kulturellen und sprachlichen Gemeinschaften des Landes.

Herausforderungen

Die in Ziffer 1.4 erwähnten gesellschaftlichen Trends haben einen direkten Einfluss auf die institutionelle und individuelle Mehrsprachigkeit der Schweiz. Die Landessprachen verlieren zu Gunsten des Englischen zunehmend an Verbreitung und Wirkung. Die Qualität und Vielfalt des Sprachunterrichts in der Schule sowie die Berücksichtigung der Landessprachen im Fremdsprachenunterricht sind und bleiben deshalb von eminenter Bedeutung. Gefährdet ist insbesondere der Status des Italienischen ausserhalb der italienischen Schweiz. Der Bund muss im Rahmen der Möglichkeiten, die ihm das Sprachengesetz an die Hand gibt, auf diese Situation reagieren.

Dieselben gesellschaftlichen Entwicklungen stellen auch eine Herausforderung für die Vielfalt des Kulturangebots in ländlichen Gebieten dar. Eine Politik des Kulturaustauschs, die sich zum Ziel setzt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, sollte sich deshalb auch dem Austausch zwischen den verschiedenen kulturellen und sozialen Gruppen im ganzen Lande widmen.

Sprachenpolitik, Verständigungspolitik und Inlandaustausch sind nicht nur zentrale Handlungsfelder für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, sondern spielen auch eine wichtige Rolle in Bezug auf die Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben (vgl. Ziff. 2.2.5). In diesem Sinn leistet die Förderung von Verständigung, Mehrsprachigkeit und Kulturaustausch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Zugangs zur Kultur, die ein zentrales Ziel der Kulturpolitik des Bundes darstellt.

Ziele und Massnahmen

Die gesetzlich verankerten Ziele der Verständigungs- und Sprachenpolitik sowie des Kulturaustauschs gelten auch in der Förderperiode 2016–2019.

Um im Sinne der zentralen Handlungsachsen (Ziff. 1.6.1) den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken bzw. zu einem intensiveren Austausch zwischen verschiedenen Kulturgemeinschaften beizutragen, müssen in folgenden Förderbereichen bestehende Massnahmen weiterentwickelt bzw. neu ausgerichtet werden:

– Förderung des schulischen Austauschs: Möglichst viele Jugendliche sollen einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen. Deshalb soll erstens die Möglichkeit geschaffen werden, den Austausch nicht nur wie bisher über Grunddienstleistungen sondern neu auch über eine Direktförderung zu unterstützen. Zweitens soll geprüft werden, in wieweit die Förderung des schulischen Austauschs auf die Berufsbildung und auf Lehrkräfte ausgeweitet werden könnte.48 Dies bedingt eine bessere Positionierung des Anliegens auf der bildungspolitischen Agenda und eine Neuausrichtung der Leistungsvereinbarung mit der ch Stiftung;

– Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz: Erstens verstärkt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Sprachunterricht (z. B. wissenschaftliche Beglei-

48 Da es in der Berufsbildung neben dem Lernort Schule auch den Lehrbetrieb und die überbetrieblichen Kurse gibt, ist allein ein schulischer Austausch nicht möglich. Mobilitätsaktivitäten finden oft sogar in schulfreien Phasen statt. Vereinfachend und gemäss SpG wird vorliegend trotzdem der Ausdruck schulischer Austausch verwendet.