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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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tung von Pilotprojekten, Erarbeitung didaktischer Materialien für den Unterricht). Zweitens prüft er in Zusammenarbeit mit den Kantonen den Aufbau zweisprachiger Ausbildungen.

– Förderung des kulturellen Austauschs im Inland: Pro Helvetia wird den Austausch im Inland künftig auf zwei Achsen verstärkt fördern. Neben der intensivierten Unterstützung von konkreten Zusammenarbeits- und Austauschprojekten zwischen Kulturschaffenden verschiedener Sprachregionen ist es heute mehr denn je nötig, auch die Kohäsion zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen, sprachlichen und kulturellen Gruppen in der Schweiz zu fördern. Dabei sollen zum einen international ausstrahlende Schweizer Veranstalter und Festivals darin unterstützt werden, dem Schweizer Kulturschaffen in ihren Programmen mehr Raum und damit auch Visibilität zu gewähren. Zum anderen sollen Festivals und Veranstaltungen verstärkt unterstützt werden, die das überregionale Schweizer Kulturschaffen insbesondere in peripheren Regionen konzentriert präsentieren und in ihren jeweiligen Kontexten eine «Referenzfunktion» haben. Beides stärkt das kulturelle Selbstverständnis und trägt zur Vielfalt des kulturellen Angebots bei. Zudem wird sich Pro Helvetia – anknüpfend an den aktuellen Schwerpunkt zur kulturellen Vielfalt – mit den kulturellen Herausforderungen einer sich dynamisch verändernden interkulturellen Gesellschaft auseinandersetzen. Dies entlang von der Produktion künstlerischer Werke über deren Verbreitung bis hin zur Rezeption durchs Publikum. Auf beiden Achsen wird Pro Helvetia eng mit interessierten Kantonen und Städten zusammenarbeiten.

2.2.7 Fahrende und jenische Minderheit

Ausgangslage

In der Schweiz leben schätzungsweise 30 000 Personen jenischer Herkunft, davon rund 3 000 als Fahrende. In ihrer grossen Mehrheit leben sie im Winter auf einem Standplatz, von Frühjahr bis Herbst sind sie aber «auf der Reise», machen auf Durchgangsplätzen Station und besuchen von dort aus ihre Kundinnen und Kunden. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die sesshafte Bevölkerung (z. B. bezüglich Steuerpflicht, Militärdienstpflicht, aktives und passives Wahlrecht).

Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 199549 zum Schutz nationaler Minderheiten hat die Schweiz die schweizerischen Fahrenden als eine nationale Minderheit anerkannt. Sie verpflichtet sich damit zur Förderung von Rahmenbedingungen, die es dieser Minderheit ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Dies gilt namentlich für die nomadische Lebensweise und die jenische Sprache. Letztere hat der Bund mit der Ratifizierung der Europäischen Charta vom 5. November 199250 der Regional- oder Minderheitensprachen als Minderheitensprache anerkannt. Mit dem Inkrafttreten KFG besteht seit 2012 eine formell-gesetzliche Grundlage, die es dem Bund erlaubt, die Anliegen der Jenischen aktiver und umfassender zu unterstützen (Art. 17 KFG).

In der laufenden Periode unterstützt der Bund die Radgenossenschaft der Landstrasse und die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende.

– Die 1975 gegründete «Radgenossenschaft der Landstrasse» ist der Dachverband der Schweizer Fahrenden. Es ist eine Selbsthilfeorganisation, die sich für die Förderung

49 SR 0.441.1

50 SR 0.441.2