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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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Übersicht über die Beiträge,

gestützt auf die Artikel 13, 14 und 14a NHG (in Mio. Fr., gerundet)

2016 2017 2018 2019 2016–2019

Erhaltung schützenswerter Objekte 21,6 21,8 22,1 22,3 87,8

Baukultur, Bundesinventare, Or- 5,8 6,4 6,4 6,5 25,1 ganisationen, Forschung, Ausbil-

dung und Öffentlichkeitsarbeit

Rahmenkredit Heimatschutz 27,4 28,2 28,5 28,8 112,9 und Denkmalpflege

3.1.6 Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung

Die Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften wird vom BAK nach dem SpG in folgenden Bereichen unterstützt: Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in den Kantonen Graubünden und Tessin sowie Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften (vgl. Ziff. 2.2.6). In der Förderperiode 2016–2019 sind in Bezug auf die Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in Graubünden und Tessin keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen.

Dagegen möchte das BAK bei der Verständigung und dem Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zwei haushaltrelevante Neuerungen einführen: Erstens gerät der Italienischunterricht auf Sekundarstufe II ausserhalb der italienischen Schweiz zunehmend unter Druck. Dies gefährdet die Verständigung sowie den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz. Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben sich dieses Themas angenommen und die Umsetzung von Massnahmen gefordert. Zusatzmittel in der Höhe von 800 000 Franken pro Jahr zugunsten des Italienischunterrichts ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz sollen die Konzeptualisierung, Evaluation, wissenschaftliche Begleitung von Pilotprojekten, Erarbeitung didaktischer Materialien sowie gegebenenfalls den Aufbau zweisprachiger Ausbildungen unterstützen. Zweitens ist der schulische Austausch weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, dass möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen. Dies bedingt die Ausweitung der Austauschprogramme einerseits auf Lehrpersonen und den Bereich der Berufsbildung sowie andererseits (über die bisherige Förderung von Grunddienstleistungen hinaus) auf die Direktförderung von Austauschvorhaben. Dies hat einen Mehrbedarf von jährlich 450 000 Franken zur Folge. Beide Neuerungen fliessen in den Kredit «Verständigungsmassnahmen» ein, der gegenüber der Förderperiode 2012–2015 um 1,25 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden soll.