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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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– Kulturabgeltung an die Stadt Bern: Die besonderen kulturellen Aufwendungen der Stadt Bern als Bundeshauptstadt werden vom Bund seit den 1970er-Jahren finanziell unterstützt. In der Förderperiode 2016–2019 soll die Stadt Bern für ihre besonderen kulturellen Aufwendungen als Bundeshauptstadt im gleichen Umfang wie bisher – knapp 1,1 Million Franken pro Jahr – unterstützt werden.
Übersicht über die Beiträge,
gestützt auf die Artikel 9a, 10, 12–15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17 und 18 KFG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Preise, Auszeichnungen, Ankäufe 5,5 5,9 5,6 6,1 23,1
Literaturförderung 2,0 2,0 2,0 2,0 8,1
Museen, Sammlungen, Netzwerke 11,3 11,4 11,5 11,6 45,9 Dritter
Kulturelle Teilhabe 0,6 0,6 0,6 0,6 2,4
Musikalische Bildung 2,8 3,6 3,6 3,6 13,6
Leseförderung 4,2 4,5 4,5 4,6 17,7
Unterstützung der Fahrenden 0,7 0,7 0,8 0,8 3,0
Unterstützung kultureller Organi- 3,5 3,5 3,6 3,6 14,2 sationen
Anlässe und Projekte 1,3 1,3 1,3 1,3 5,2
Kulturabgeltung an die Stadt Bern 1,0 1,1 1,1 1,1 4,3
Zahlungsrahmen KFG 32,9 34,6 34,6 35,3 137,5
3.1.3 Zahlungsrahmen Film
Die Filmpolitik des Bundes basiert auf zwei Schwerpunkten: Filmförderung und Filmkultur (vgl. Ziff. 2.1.7). Die unten aufgeführte Kreditstruktur orientiert sich grundsätzlich an diesen zwei grossen Ausgabenbereichen. Erstmals wird die Finanzhilfe an die Cinémathèque innerhalb des Zahlungsrahmens separat ausgewiesen:
– Der Kredit «Filmförderung» umfasst alle Aspekte, die mit der Produktion und Auswertung von Schweizer Filmen sowie von Koproduktionen mit dem Ausland zusammenhängen. Die Filmförderung basierte dabei bisher auf zwei Instrumenten: selektive und erfolgsabhängige Filmförderung (succès cinéma). In der selektiven Filmförderung werden Finanzhilfen aufgrund qualitativer Kriterien (u. a. künstlerische Qualität, kreative Eigenständigkeit, professionelle Durchführung) gesprochen. Die erfolgsabhängige Filmförderung berechnet sich aus den erzielten Kinoeintritten und erfolgten Filmfestivaleinnahmen. Für die selektive Filmförderung stehen dem BAK etwas mehr als 20 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, für die erfolgsabhängige Filmförderung rund 7 Millionen Franken pro Jahr. In Bezug auf die selek-